Praktische Fragen der Zollabwicklung
Am 16. März 2013 hielt Frau Susanne Zaczek, Zollagentin aus Kiel, einen kurzen Vortrag für die Steuerberater der sybo AG zur Zollabwicklung. Im Wesentlichen ging es um die unterschiedlichen Zollverfahren. Dabei wurde auch die für Nicht-Profis unverständlichen Kürzel wie ATLAS-Verfahren oder EORI-Nummer erläutert.
Frau Zaczek begann mit der Ausfuhr (Export). In der Regel ist eine Ausfuhranmeldung notwendig. Die Formalitäten sind in der Außenwirtschaftsverordnung, dem Zollkodex sowie entsprechenden Durchführungsverordnungen geregelt. Anschließend hat sie die zolltechnischen Grundfragen der Einfuhr (Import) dargestellt. Für die Einfuhr gibt es im Versand keine Kleinbetrags- oder Bagatellgrenzen. Eine Ausnahme hiervon gibt es nur im Reiseverkehr. Der Einführer braucht immer eine EORI-Nummer. In der Regel müssen Ein- und Ausfuhr elektronisch angemeldet werden. In der Folge hat Frau Zaczek die abwicklungstechnischen Grundlagen zollrechtlicher Versandverfahren dargestellt, wie zum Beispiel T1- oder T2-Verfahren. Fehler im Versandverfahren führen zu unangenehmen Abgabenbescheiden für alle Verfahrensbeteiligte. Unter Umständen ist eine Heilung möglich. Danach wurde die vorübergehende Verwahrung erörtert.
Weitere Einzelheiten sind der Website www.zoll-recht-steuern.de zu entnehmen.
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