Ist die EU Kommission unfähig?

Von Peter Scheller

Manchmal fragt man sich, weshalb große Organisationen mit einem unüberschaubaren Stab von Fachleuten wie Anfänger aussehen. Oder haben andere manchmal ein Interesse daran, sie wie Anfänger aussehen zu lassen? Jetzt hat des die EU-Kommission getroffen.

Die Kommission hatte Deutschland vor dem Europäischen Gerichtshof verklagt. Die Kommission hielt eine deutsche Steuerbestimmung für europarechtwidrig. Deutschland lässt bei ausländischen Pensionsfonds Ausgaben im direkten Zusammenhang mit dem Bezug von Dividenden nicht zum Abzug zu, während solche Ausgaben bei deutschen Pensionsfonds abzugsfähig sind. Man sollte annehmen, dass die diskriminierende Wirkung der Regelung für Auslands-Pensionsfonds eindeutig ist. Der EuGH sieht das aber anders. Er hat entschieden, dass im vorliegenden Fall die Verletzung der Kapitalverkehrsfreiheit durch Deutschland von der Kommission nicht nachgewiesen wurde, weil sie kein plausibles Beispiel für eine Situation anführen konnte, in denen Deutschland ausländische Pensionsfonds tatsächlich ungünstiger behandele. Die bloße Vermutung, dass eine Regelung diskriminierend wirke, reiche nicht aus.

Hieraus kann man nur zwei mögliche Schlüsse ziehen:

  • Entweder sind die Juristen und Wirtschaftsfachleute der Kommission so schlecht, dass sie kein Gutachten oder keine Berechnung vorlegen können, die die Diskriminierung belegen.
  • Oder der EuGH wollte aus politischen Gründen Deutschland nicht der Vertragsverletzung bezichtigen.