Klimakatastrophe einmal anders
Von Otto-A. Peters
Als Steuerberater ist man ja von Seiten der Finanzverwaltung Kummer gewohnt. Besonders groß ist der Kummer immer in Januar. Da kommt zur normalen Winterdepression auch noch der Frust über die Finanzbeamten, die Fristverlängerungsanträge am laufenden Meter ablehnen.
Gut – das kennen wir schon – und wir spielen das Spielchen mit: jede Ablehnung eines Antrags wird mit einem Einspruch angefochten.
Tröstlich ist in dem Zusammenhang, dass es auch den Finanzbeamten nicht wirklich besser geht als der Beraterzunft. Da hat mich kürzlich eine Beamtin angerufen. Meine Mandantin wollte ihre Lohnsteuerabzugsmerkmale (früher hieß das „Lohnsteuerkarte“ und war aus Pappe, vielleicht erinnert sich noch jemand daran) ändern und die Beamtin hatte noch eine Frage dazu. Die Frage war schnell beantwortet, man kam ins Plaudern und dann klagte die Beamtin ihr Leid. Die gesamte zusätzliche Arbeit im Zusammenhang mit den elektronischen Lohnsteuerabzugsmerkmalen (ELSTAM) müssten sie jetzt in den Veranlagungsstellen mit bewältigen, ohne auch nur einen zusätzlichen Mitarbeiter dazu zu bekommen. Das Gesülze der Amtsvorsteher („Toll, wie wir das alles schaffen …“) könne sie nicht mehr hören. Sie habe aber nur noch wenige Jahre und bis dahin winke sie in der Veranlagung alles durch, was nicht grob auffällig sei. Sonst wäre die Arbeit überhaupt nicht mehr zu schaffen.
An dieser Stelle müssen wir die Brücke schlagen zu den §§ 88 und 91 AO. Dort sind nämlich Pflichten formuliert, die Finanzbeamte zu beachten haben, wenn sie Steuern festsetzen.
Problematisch sind dabei seit kurzem insbesondere zwei Aspekte. Nämlich einerseits, dass den Beamten – wie oben dargelegt – die Zeit fehlt, irgendeinen Sachverhalt zu ermitteln und andererseits, dass sie das auch gar nicht mehr dürfen. Von ihrem Dienstherrn sind sie angehalten, elektronisch übermittelte Daten kritiklos und ungeprüft zu übernehmen.
Was das in letzter Konsequenz für den Rechtsstaat bedeutet, mag man sich gar nicht vorstellen: Da werden Staatsdiener von anderen Staatsdienern angewiesen, sich nicht an Gesetze zu halten. Aber wir sollen unsere Mandanten zur Steuerehrlichkeit anhalten …
Im Tagesgeschäft ist die Folge, dass bei fehlerhafter Datenübermittlung von wem auch immer (z.B. Arbeitgeber, Versicherungen) Steuerbescheide mit zwingender Konsequenz falsch sind, denn prüfen und manuell eingreifen dürfen die Beamten ja nicht mehr, auch wenn ihnen ein Stück Papier mit den richtigen Angaben vorliegt.
Und was passiert dann? Vielleicht ist die Abweichung nur gering, dann hätte ich früher zum Telefon gegriffen und die Angelegenheit besprochen. Aber das macht auch Arbeit und wer soll das dann bezahlen?
Deshalb ist es nun nicht mehr mit telefonischen Änderungsanträgen getan. Es wird Einspruch eingelegt und dann – wenn der Fehler des Amtes in einem neuen Bescheid berichtigt wurde – der Schadenersatzanspruch des Mandanten beim Finanzamt geltend gemacht. Dass so etwas funktioniert hatte ich hier bereits angedeutet. Eine hervorragende Arbeitsanleitung dazu findet man hier. Aber natürlich kann man auch bei uns anrufen und fragen, wir helfen gerne weiter.
Als Sahnehäubchen obendrauf kommt die Tatsache, das nach § 5 RDG der Steuerberater auch die außergerichtliche Durchsetzung des Schadenersatzanspruches für seine Mandanten beim Finanzamt abrechnen kann.
Amtshaftung in der ersten Runde geht ohne Rechtsanwalt!
Zumindest in Hamburg bin ich nicht der einzige, der auf diesem Wege seiner Mandantschaft zu ihrem Recht verhilft. Es wurde seitens der Finanzverwaltung eine zentrale Amtshaftungsstelle eingerichtet. Soweit, so gut. Vorteilhaft ist das insoweit, als die Auseinandersetzung nicht mehr mit dem Beamten erfolgt, der den Schaden verursacht hat und mit dem man, wenn er nicht versetzt wird, vielleicht noch Jahre zusammenarbeiten muss.
Aber was läuft denn nun konkret?
Die Mandantin, eine Rentnerin (85) aus der Nachbarschaft, die noch allein lebt, musste sich einen Badewannenlift anschaffen. Die Aufwendungen wurden als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht und ordentlich belegt. Die Steuererklärung wurde eingereicht am 8.6.2015. Der Steuerbescheid kam am 31.8.2015, natürlich ohne Berücksichtigung der Aufwendungen für den Wannenlift. Am 7.9.2015 habe ich Einspruch eingelegt, am 29.10.2015 hieß es auf telefonische Nachfrage, man könne nicht sagen, wann der Einspruch bearbeitet würde – man hätte krankheitsbedingt (!!!) Ausfälle. Am 6.11.2015 musste nochmals telefoniert werden, und am 18.11.2015 lag dann der geänderte Steuerbescheid vor.
Der Mandantin wurden 450 € erstattet (sonst hätte sie 230 € zahlen müssen), ich schickte zwei Rechnungen (ausgestellt auf die Mandantin) an das Finanzamt, 250 € für den Einspruch sowie die Prüfung des Änderungsbescheides, und 90 € für die Geltendmachung des Anspruchs. Das geschah am 20.11.2015. Ich hatte zur Sicherheit im Anschreiben darauf hingewiesen, dass ich Wert auf fristgerechten (10 Tage) Ausgleich der Rechnungen legen würde.
Man ist ja geduldig, erst durch den Ärger über abgelehnte Fristverlängerungsanträge kam mir der Vorgang wieder in den Sinn. Das Finanzamt bekam einen Liebesbrief mit einer Erinnerung. Der hat sich überschnitten mit einem Schreiben des stellvertretenden Vorstehers zu meinem Anspruch. Er hat tatsächlich den Vorgang erst am 4.1.2016 an die zentrale Amtshaftungsstelle weiter geleitet und mich heute, nachdem er mein Schreiben erhalten hat, dazu angerufen.
Er hat nicht etwa um Entschuldigung gebeten für die Verzögerung, sondern er hat sich damit gerechtfertigt, er dürfe den Vorgang nicht an die zentrale Amtshaftungsstelle abgeben, bevor die Rechtsbehelfsfrist des Änderungsbescheides abgelaufen ist. Man müsse schließlich sicher sein, dass nicht nochmals Einspruch eingelegt würde. Vorher könnten Amtshaftungsfragen nicht behandelt werden. Die Rechtsbehelfsfrist lief ab am 23.12.2015. Danach war Weihnachten.
Als ob ich einen Änderungsbescheid, der mir vollen Umfangs recht gibt, nur zum Vergnügen nochmals anfechten würde! Der Eindruck entsteht, dass es sich dabei um reine Schikane handelt. Ich werde also in den nächsten Tagen den Beamten in der zentralen Amtshaftungsstelle etwas unter Feuer nehmen.
Das meteorologische Klima erwärmt sich.
Das Klima zwischen Steuerbürger und Berater auf der einen und Finanzverwaltung auf der anderen Seite steuert auf eine neue Eiszeit zu.
Ich kann hier nur gaaaaanz laut rufen: Kollegen, wehrt Euch, und nehmt das als guten Vorsatz mit in das noch junge Jahr!
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