Betriebsstätte als Gefahrenpotential
Betriebsstätten sind unselbständige Teile eines Unternehmens, die sich an einem anderen Ort als der Hauptsitz befinden. Diese können im Inland oder Ausland liegen. Aber gerade im grenzüberschreitenden Bereich ergeben sich besondere Fragestellungen und häufig übersehene Probleme. Dies gilt sowohl für inländische Unternehmen mit Betriebsstätten im Ausland als auch für ausländische Unternehmen mit Betriebsstätten im Inland. Dieser Beitrag beschäftigt sich nur mit einigen dieser Problembereiche.
Wenn sich die Gemeinnützigkeit davonschleicht … Kleiner Fehler mit großer Wirkung!
Vereine gibt es in Deutschland eine ganze Menge, es sind ungefähr 850.000. Sie sind zum großen Teil gemeinnützig, machen unser Leben in unserem Land angenehmer, freundlicher, politischer, künstlerischer, religiöser, sportlicher und so weiter. Gemeinnützige Vereine werden oft von Profis operativ geleitet aber von Amateuren verwaltet.
Der Ehestand und seine Beendigung
oder: Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastung – Anregungen zur Rechtsfortbildung vor dem Hintergrund der Entscheidung des niedersächsischen Finanzgerichtes vom 3.3.2015 – 3 K 297/14 Puh – so eine lange Überschrift! Es ist aber auch ein vielschichtiges und großes Problem, nicht nur wegen der vorstehend zitierten Rechtsprechung. Die Revision ist übrigens anhängig beim BFH unter VI R 19/15.
Sozialauswahl auch ohne Kündigungsschutzgesetz?
Im Dezember 2015 stand ich vor dem Arbeitsgericht. Ich hatte einer Arbeitnehmerin gekündigt. Ich falle nicht unter das Kündigungsschutzgesetz. Deshalb war ich davon ausgegangen, dass ich meine Kündigung nicht begründen und außer den gesetzlichen Fristen nichts beachten muss.
Klimakatastrophe einmal anders
Als Steuerberater ist man ja von Seiten der Finanzverwaltung Kummer gewohnt. Besonders groß ist der Kummer immer in Januar. Da kommt zur normalen Winterdepression auch noch der Frust über die Finanzbeamten, die Fristverlängerungsanträge am laufenden Meter ablehnen.
Die Ministerin, die Steuerberater und der Mindestlohn
Eine Danksagung Sehr geehrte Frau Nahles, Sie hatten sich freundlicher Weise auf einer Versammlung der Handwerker in Sachsen, wie die Sächsische Zeitung am 11.3.2015 berichtete, zum Thema Mindestlohn geäußert und dabei dem Berufsstand der Steuerberater wichtige Hinweise und Anregungen gegeben. Herzlichen Dank dafür!
Die sybo AG. Einheit von Individualität und Komplexität.
Als AG mit der Wissens-Kompetenz der großen Einheit – und als mandantenzentrierte Kanzlei mit individuellen Ansprechpartnern für individuelle Belange und Branchenlösungen.
Rechnungswesen
Vorausschau und Sorgfalt im Rechnungswesen schonen Ressourcen und Nerven. Und sie gestatten es, in das nun transparente Zahlenwerk optimierend einzugreifen
Bilanzierung
Ein Kanzlerwort trifft immer noch zu: Entscheidend ist, was hinten rauskommt. Und er meinte 1984 Ergebnisse und Bilanzen.
Steuerliche Beratung
Von der Steuererklärung auf einem Bierdeckel blieb nur die Idee: Das Steuerwesen hat einen Zug zur Komplexität und Neuerung, denen der Einzelne kaum folgt.
Rechtsbehelfsverfahren
Alles, was Steuer-Recht ist. Coram iudice et in alto mare in manu dei soli sumus. Vor Gericht und auf hoher See sind wir allein in Gottes Hand.
Steuerstrafrecht
Die sybo AG macht nicht nur den präventiven Check Up der privaten und geschäftlichen Verhältnisse, bevor es stürmisch klingelt. Sie hilft auch, wenn das Kind im Brunnen ist.
Internationales Steuerrecht
Wer im Haus Europa wohnt und arbeitet, sollte die Steuern des Nachbarn kennen. Wer Globalisierung meint, muss internationale Steuersysteme und Standards beherrschen.
Wirtschaftsprüfung
Die sybo AG gibt Unterstützung durch Information, indem sie Gewinnschwellenanalysen, Erfolgs- und Liquiditätsplanungen vornimmt oder die Wirtschaftlichkeit analysiert.
Betriebswirtschaftliche Beratung
Business as usual ist schnell gesagt – aber verlangt eine kontinuierliche betriebswirtschaftliche Rund-um-Sicht. Die sybo AG begleitet dazu die Unternehmensführung.
Existenzgründungsberatung
Unternehmerische Inspiration ist der Rohstoff für neue Geschäftsmodelle. Visionen reichen nicht. Sachverstand hilft gegen Illusionen.
Nachfolgegestaltung
Wenn bei einem Unternehmenswechsel keiner in die elterlichen Fußstapfen treten will, ist der Weg in die Zukunft nicht nur emotional, sondern auch ökonomisch nicht leicht.