Die Ministerin, die Steuerberater und der Mindestlohn
Eine Danksagung
Sehr geehrte Frau Nahles,
Sie hatten sich freundlicher Weise auf einer Versammlung der Handwerker in Sachsen, wie die Sächsische Zeitung am 11.3.2015 berichtete, zum Thema Mindestlohn geäußert und dabei dem Berufsstand der Steuerberater wichtige Hinweise und Anregungen gegeben. Herzlichen Dank dafür!
In dem SZ-Artikel heißt es:
„Die Ministerin besteht darauf, dass ihr Mindestlohngesetz „handwerklich gut gemacht“ sei. Allerdings räumt sie im Lauf der Diskussion ein, dass seit Jahresanfang schon einige Details klargestellt werden mussten und dass noch Änderungen bevorstehen. In der Zwischenzeit habe auch so mancher Steuerberater seine Klienten nicht richtig informiert, sagt Nahles: „Nichts gegen Steuerberater, aber sie verstehen vom Arbeitsrecht nichts.“ Allein 6 000 Steuerberater seien unter den 35 000 Anrufern der Mindestlohn-Hotline im Ministerium gewesen.“
Ich habe, sehr geehrte Frau Nahles, mich in den vergangenen Jahren immer schon gefragt, warum ich, bevor ich meinen Mandanten Empfehlungen gebe, zu den vielen handwerklich gut gemachten Gesetzen Kommentare, Fachaufsätze und Gerichtsurteile lesen muss, damit ich alles inhaltlich richtig erfasse.
Jetzt weiß ich, woran das liegt, und Sie haben mir zu dieser Erkenntnis verholfen:
Ich bin einfach nicht in der Lage, handwerklich gut gemachte Gesetze zu verstehen.
Aber ich fürchte, nicht nur mir geht das so, denn das sagen Sie ja ganz richtig in dem vorstehenden Zitat: alle Steuerberater sind betroffen und verstehen davon nichts.
Auch muss man wahrscheinlich, um die Qualität von Gesetzen beurteilen zu können, andere Maßstäbe ansetzen als uns einfach gestrickten Steuerberatern zur Verfügung stehen. Sicher, formuliert haben es die Beamten aus Ihrem Hause, das Qualitätssiegel „handwerklich gut gemacht“ jedoch stammt von Ihnen mit der ganzen Expertise von 20 Semestern Literaturwissenschaft.
Aber Spaß beiseite, ich kann und will hier nicht das Mindestlohngesetz (MiLoG) insgesamt erörtern, denn, wie gesagt, davon verstehe ich nichts, ich will nur an einem Beispiel das Problem deutlich machen, vor dem der geistig unterbelichtete Steuerberater steht. In der Bundestagsdrucksache 18/3824, die ja Ihren Standpunkt wiedergibt, heißt es (Tz.4.):
„Mit dem Mindestlohngesetz (MiLoG) ist ein gesetzlicher Anspruch auf Zahlung eines Bruttomindestentgelts je Stunde eingeführt worden. Nach seinem Wortlaut wird der gesetzliche Mindestlohn als Geldbetrag geschuldet. Auch wenn vom Arbeitgeber zur Verfügung gestellte Verpflegung und Unterkunft einen in Geld bezifferbaren Wert haben, sind sie keine Geld-, sondern Sachleistungen und als solche grundsätzlich nicht unmittelbar im Sinne einer Anrechnung auf den Mindestlohnanspruch berücksichtigungsfähig.“
Hier werden jetzt die intellektuellen und fachlichen Defizite des Steuerberaters deutlich. Wenn ich § 1 Abs. 2 Satz 1 MiLoG lese, finde ich den Wert 8,50 €, aber keinen Hinweis darauf, dass tatsächlich ausschließlich eine Geldzahlung gefordert ist. Außerdem: Wie kann ich in einer Auseinandersetzung mit dem bei meinem Mandanten prüfenden Zollbeamten versuchen, die von der o.a. Interpretation gedeckte mittelbare Anrechnung eines geldwerten Vorteils auf den Mindestlohn zu erreichen?
Ich frage mich: Bin nur ich allein unfähig, zu begreifen, was der Gesetzgeber will und wie die aus Ihrem Hause stammende Gesetzesauslegung in der vorstehenden BT-Drucksache zu verstehen ist? – Nein, bin ich nicht! Sie haben völlig Recht, der gesamte Berufsstand ist dazu nicht in der Lage, auch und ganz besonders die KollegInnen, die sich anmaßen, trotz ihrer intellektuellen Schlichtheit noch Fachbeiträge und Kommentare zu verfassen.
So steht z.B. dazu im „ABC des Lohnbüros“ (Stollfuß, 2015) unter Tz. 1.d):
„Insoweit dürfte davon auszugehen sein, dass der Begriff des Arbeitsentgelts weit zu verstehen ist, so dass also auch auf den Grundlohn entfallende allgemeine Zuschläge, Akkordleistungen, Provisionen, Ansprüche auf Entgeltfortzahlung und Sozialleistungen sowie andere Lohnbestandteile, z.B. regelmäßige Einmalzahlungen, wie monatliche Sonderzahlungen und zusätzliche Urlaubsvergütung/Urlaubsgeld in der betreffenden Abrechnungsperiode erfasst werden (BAG v. 23.3.2011, 5 AZR 7/10, DB 2011, 1526), ebenso geldwerte Vorteile auf Grund eines zur privaten Nutzung überlassenen Firmenwagens (BAG v. 19.2.2014, 5 AZR 1047/12, BB 2014, 1658), …“
In der DATEV-Teletax-Fortbildung zum Mindestlohn heißt es auf Folie Nr. 68 v. 85 noch deutlicher:
„Sachbezüge sind Leistungen des Arbeitgebers, die nicht in Geld erbracht werden. Bespiele: Dienstwohnung, Mahlzeitengestellung, kostenfreie Waren und Dienstleistungen, Personalrabatte, Jobticket, Tankgutschein, private KFZ-Nutzung, etc. Die Bewertung der Sachbezüge erfolgt nach § 8 EStG und nach der SvEV.
Das MiLoG enthält keine ausdrückliche Bestimmung, dass der Mindestlohn in Geld geleistet werden muss,
Da durch Sachbezüge regelmäßig keine zusätzlich erbrachten Leistungen vergütet werden sollen und Sachbezüge in aller Regel Lohnbestandteile sind (dies folgt schon aus § 8 Abs.2 Satz 1 EStG), können sie grundsätzlich auf den Mindestlohn angerechnet werden, wenn sie bis zum Fälligkeitszeitpunkt tatsächlich erbracht werden.“
Wenn das kein Beleg dafür ist, dass Sie Recht haben, dass kein Steuerberater etwas vom Arbeitsrecht versteht und deshalb seine Mandanten falsch berät, sehr geehrte Frau Nahles, was dann?
Nochmals Danke, dass sie uns alle darauf hingewiesen haben.
***
Aber mir kommen trotz der eigenen Beschränktheit (oder gerade deswegen?) gewisse Zweifel. Wie hätte ich bei derartiger Unwissenheit über mehr als 20 Jahre für meine Mandanten zu deren Zufriedenheit Lohn- und Gehaltsabrechnungen fertigen, sie bei Lohnsteuerprüfungen und bei Prüfungen der Sozialversicherung begleiten können ohne signifikante Fehler zu machen, wenn Sie tatsächlich recht hätten?
Es drängt sich mir hier die folgende Überlegung auf, sehr geehrte Frau Nahles. Könnte es nicht sein, dass Ihre Äußerungen vor den sächsischen Handwerkern ein Beleg sind für die Arroganz der Macht, die ich – wohl gerade wegen meiner intellektuellen Defizite – immer wieder in meinem Berufsalltag feststellen muss?
Es werden wie beim Mindestlohn auch andere Gesetze handwerklich so gefertigt, dass gerichtliche Auseinandersetzungen unvermeidlich (oder sogar gewollt?) sind – ein Beispiel dafür habe ich oben gegeben. Substantiierte Einwendungen von Fachverbänden etc. werden ignoriert und die Überlegung, die ich dahinter sehe (wahrscheinlich nur, weil ich die Zusammenhänge nicht verstehe) ist:
Lasst die Bürger doch klagen! Bis das, was wir (Gesetzgeber und Regierung) gemacht haben, von den höchsten Gerichten verworfen wird, gehen viele Jahre ins Land, und dann gibt es ja immer noch die Möglichkeit eines Nichtanwendungserlasses, und das Verfassungsgericht entscheidet sowieso meistens nach Kassenlage und dem für den Gesetzgeber bequemsten Weg.
Sie haben, sehr geehrte Frau Nahles, bestimmt schon oft aus voller Seele die deutsche Nationalhymne mit gesungen. Sicherlich sind Ihnen nach 20 Semestern Literaturwissenschaft unsere großen deutschen Dichter auch wesentlich vertrauter als mir schlichtem Steuerberater, und deshalb darf ich hier schließen mit einem Gedicht des Hoffmann v. Fallersleben, verfasst im Jahre 1846 am Vorabend der sog. bürgerlichen Revolution. Ich verstehe zwar nicht alles (Sie wissen, warum), aber ich vermute, dass es nichts an Aktualität eingebüßt hat:
Ein ministerielles Lied
Die deutschen Minister sind kreuzbrave Leut, nur muß man nit verlangen, daß sie auch sein g´scheut.
Wär´ s Pulver nicht erfunden, sie erfänden es nie, die Ehr´ ist erfunden, doch leider nicht für sie.
Vom Vollblut sind alle so rein wie ein Pferd, ein Krebs ist ihr Wappen, ein Hemmschuh ihr Schwert.
Sie lieben den Fortschritt, doch an Jahren allein; sie möchten am liebsten ein Jahrhundert alt sein.
Sie heucheln und schmeicheln und kriechen gar gern und nennen das treu sein ihrem gnädigen Herrn.
Sie halten das Volk für entsetzlich dumm und denken, wer schweigen muß, sei stumm.
Sie meinen, sie könnten durch ein Bücherverbot die Ideen und Gedanken gar schnell schlagen tot.
Sie meinten, sie könnten mit ihrem Hemmschuh den Geist der Bewegung aufhalten im Nu.
Sie meinen gar vieles und mancherlei, doch nie, daß es gehet mit ihnen vorbei.
Die deutschen Minister sind kreuzbrave Leut, nur muß man nit verlangen, daß sie auch sein g´scheut
Herzlichst Ihr
Otto-A. Peters
Dipl.-Kfm, StB
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