Auskünfte von Finanzauskunfteien sind mit Vorsicht zu genießen

von Thomas Oehmichen

Ein Unternehmer wollte einen neuen Mobiltelefon-Vertrag mit O2 abschließen. Monatliche Kostenbelastung 29,95 € inkl. Umsatzsteuer. Nach einiger Zeit teilte O2 ihm mit, dass sie den Telefonvertrag abgelehnen mit der Begründung, dass die Auskunft einer Auskunftei (den Namen müssen wir leider verschweigen) negativ ausgefallen sei.

Tatsache ist: Das Unternehmen hat eine durchaus positive Unternehmensentwicklung.

Die schlampige bzw. fehlende Recherche der Auskunftei und das einfache Abschreiben aus dem Internet kommt sehr nahe an Existenzvernichtung heran!

Was ist passiert? Die Auskunftei hat sich die Unternehmensdaten aus dem elektronischen Unternehmensregister heruntergeladen. Die Angaben im Anhang waren knapp. Die Information, dass ein nicht durch Eingenkapital gedeckter Fehlbetrag durch Rangrücktritt der Gläubiger beseitigt ist, war nicht im Anhang ausgewiesen. Das muss sie ja auch nicht, selbst wenn es im Bankenverkehr hilfreich wäre.

Die Auskunftei hat diese Angaben verwendet ohne Rücksprache mit dem Unternehmen zu halten. In der Annahme, ein Verlustjahr (es war ein Verlust von immerhin 5.270 €) ließe auf einen Umsatzrückgang schließen, bescheinigte es dem Unternehmen einen rückgehenden Umsatz und eine negative Mitarbeiterentwicklung. Tatsächlich stieg der Umsatz um 2,5 % auf über 700 T€ und die Mitarbeiterzahl war konstant. Die Ursachen für den vorhersehbaren und geplanten Verlust waren offensichtlich völlig unerheblich.

Der Anruf bei der Auskunftei ließ keine wirkliche Betroffenheit über die Falschinformationen erkennen. Vielmehr erwarten diese Institute eine aktive Informationspolitik. Sie sind sich ihrer Verantwortung gegenüber Unternehmen, die nicht aktiv Informationen an solche Institute geben, gar nicht bewusst.

Der Unternehmer hatte bei diesem und anderen Instituten Selbstauskünfte angefordert, die äußerst unterschiedlich ausgefallen sind, von “Geschäftsanbahnung nicht empfehlenswert” bis “keine Auffälligkeiten, Geschäftsanbahnung empfohlen”. Nach Einreichung korrigierter Daten bei der betroffenen Auskunftei sah das Bild ganz anders aus: der Bonitäts-Pegel war wieder im noch-grünen-Bereich, nicht gut, aber auch nicht schlecht!

Fazit: Der Unternehmer ist gut beraten, wenn er die Auskunfteien regelmäßig selbständig mit seinen Unternehmensinformationen versorgt. So wird aktuelle Rating-Politik betrieben und Geschäftskontakte, sowohl von Kunden- wie auch von Lieferantenseite sind zielgerichteter abwickelbar.

Wir als Berater in wirtschaftlichen Angelegenheiten unterstützen unser Mandanten aktiv in solchen Fragen.