Umsatzsteuernummer für Existenzgründer

Von Dr. Rodion Hilbert

Wenn ein Unternehmer einen Rechnung schreibt, dann muss er darauf seine (Umsatz)steuernummer oder seine Umsatzsteueridentifikationsnummer ausweisen. Macht er das nicht, kann der Rechnungsempfänger die enthaltene Umsatzsteuer in seiner Umsatzsteuervoranmeldung nicht als Vorsteuer zum Abzug bringen.

Für Existenzgründer kann diese Pflicht schon kurz nach ihrem Start das Aus bedeuten.

Wer ein Gewerbe anmeldet, macht das bei der Stadt- oder Gemeindeverwaltung. Von dort wird dasFinanzamt über den Vorgang in Kenntnis gesetzt. Vom Finanzamt wird ein Fragebogen an den Existenzgründer geschickt. Diesen muss er ausfüllen und unterschrieben zurück geben. Erst dann wird ihm eine (Umsatz)steuernummer zugeteilt.

Es kann sich bestimmt jeder vorstellen, wie lange das dauert – Monate. Inzwischen darf der Existenzgründer arbeiten und Geld verdienen – theoretisch. Er kann nämlich keine Rechnungen stellen, weil er keine Steuer- oder Umsatzsteueridentifikationsnummer hat.

Während der Existenzgründung fallen meist hohe Ausgaben an, die fristgerecht bezahlt werden müssen, damit man weiter beliefert und betreut wird. Die Löhne der Arbeitnehmer sind ebenfalls zu bezahlen. Aber wovon, wenn man keine Einnahmen hat?

Der Existenzgründer wird zahlungsunfähig und fällt in Insolvenz.

Als Steuerberater habe ich den Fragebogen des Finanzamts vorrätig. Das spart Zeit. Schließlich kann ich ihn für meinen Mandanten am Tag der Existenzgründung ausfüllen und abgeben. Trotzdem muss ich dann ein paar Tage später im Amt anrufen und nach dem Bearbeitungsstand fragen, um den Vorgang zu beschleunigen. Bisher hat noch kein Beamter der Finanzverwaltung verstanden, dass er einen solchen Fragebogen sofort erledigen muss, weil eine Existenz davon abhängt.