Freikarten für Fußballspiele für alle steuerpflichtig?

Von Dr. Rodion Hilbert
Fußballvereine schenken ihren Nachwuchsspielern gerne einmal eine Freikarte für ein Bundesligaspiel. Fußballvereine laden gerne Prominente zu besonderen Spielen ein. Bei der Fußball-WM waren auch Freikarten verteilt worden. Im Hintergrund steht aber immer das Finanzamt und hält die Hand auf – immer?

Gemäß § 4 Abs. 5 Nr. 1 EStG sind die Freikarten steuerlich für den Schenker nicht absetzbar. Es sei denn, der Beschenkte ist kein Arbeitnehmer des Schenkers und das Geschenk hat nicht mehr als 35 EUR gekostet. Wird diese Grenze überschritten muss der Schenker eine Steuerpauschale abführen oder der Beschenkte muss die Zuwendung selbst versteuern.

Somit kann der Verein einem Nachwuchsspieler nur eine Freikarte im Jahr steuerfrei schenken, vorausgesetzt sie kostet nicht mehr als 35 EUR.

Freikarten für die Logenplätze mit Zugang zum VIP-Bereich führen damit immer zur Steuerpflicht. Vereine ist zu empfehlen, sich von den Beschenkten eine schriftliche Bestätigung geben zu lassen. Darin sollten sie bestätigen, dass sie selbst die steuerliche Konsequenz für die Freikarten tragen werden.

Etwas anderes gilt für das Finale der Champions League am 19. Mai 2012 in Deutschland. Die Zusage hierfür haben wir nur bekommen, weil der Fiskus auf die dargestellte Besteuerung verzichtet hat (Kicker74/2011, S. 85).

Wer sich noch erinnern kann weiß, dass Angela Merkel am 8. Oktober 2010 Mesut Ösil in der Umkleidekabine die Hand geschüttelt hatte. Sie war Ehrengast gewesen. Das gilt auch für den türkischen Premier Tayyip Erdogan und seine 80 türkischen Minister und Mitarbeiter. Dafür müsste der DFB eigentlich Steuern zahlen, denn sie alle hatten Freikarten bekommen, die teurer als 35 EUR sind.

Als gutes Beispiel geht Hannover voran. Dort müssen Politiker ihre Eintrittskarten selbst bezahlen. Damit sind sie dem normalen Fan von der Straße gleichgestellt. Der muss schließlich schon immer seine Karten selbst bezahlen.