Eine Tagikomödie zum Jahreswechsel…

… oder: Ich habe Finanzämter an der Hamburger Peripherie ganz besonders lieb.

Wir haben da einen Mandanten, der hat in Hamburg eine GmbH und in Z. in der Lüneburger Heide eine Einzelfirma zur Vermittlung von Versicherungen, Kapitalanlagen und Immobilien.  Hier geht es um die Einzelfirma und um eine charmante Betriebsprüferin im Finanzamt Z.

Nun haben wir die Umsatzsteuererklärung für das Jahr des Herrn 2004 im Dezember 2005 an den Mandanten gegeben, der sie unterschrieben und umgehend eingereicht hat.

Aufgrund einer Kontrollmitteilung kam eine Nachfrage vom Finanzamt Z., woraufhin die Umsatzsteuererklärung 2004 berichtigt, unterschrieben und am 22.12.2006 eingereicht wurde. Diese ist jedoch beim Finanzamt nicht (mehr? – wer weiß …) auffindbar.

Am 28.10.2010 kam eine Prüfungsanordnung für die Jahre 2006 bis 2008.  Nach einer ersten Sichtung der Belege durch die Prüferin stellte sie die Frage, ob eine bestimmte Gutschrift (Ursache der Kontrollmitteilung, s.o.) in der Steuererklärung 2004 (!) berücksichtigt wäre. Die Prüfung wurde dann vorerst nicht fortgesetzt. Die Prüferin erschien nicht mehr und teilte per E-Mail mit, dass sie nach ihrer Genesung die Prüfung von ihrem Homeoffice aus fortsetzen würde.

Diese E-Mail wurde vom privaten E-Mail-Account des Ehemannes der Prüferin gesendet. Parallel dazu hatte unsere Freundin noch die Lohnsteuerakten der GmbH aus Hamburg angefordert und dort eine außerordentliche Lohnsteueraußenprüfung veranlasst.

Nun wollte unsere Freundin, körperlich genesen, im Herbst 2012 die Prüfung fortsetzen. Wir haben daraufhin dem Finanzamt Z. geschrieben, dass wir vor dem Hintergrund ihrer Einstellung zum Steuergeheimnis lieber eine andere Prüferin hätten.

Drei Wochen nach diesem Schriftsatz kam die lapidare Feststellung, dass die Prüfung ohne Ergebnis beendet wäre.

Soweit, so gut, möchte man meinen, aber weit gefehlt! Da ist noch ein Umsatzsteuerbescheid für das Jahr 2004, mit dem am 24.12.2010 die nächste Runde eingeläutet wurde.

In diesem Bescheid wurde die Kontrollmitteilung umgesetzt, allerdings wurde geschätzt, da eine entsprechende Steuererklärung im Finanzamt nicht vorlag und (Lieber Leser, ich hoffe Sie sitzen bequem…) zusätzlich zu der hier berücksichtigten Gutschrift ein “Sicherheitszuschlag von 100%” eingerechnet wurde.

Eine Aufklärung über Art und Weise der Ermittlung dieses Zuschlages und dessen Rechtsgrundlage ist die Finanzverwaltung im laufenden Einspruchsverfahren bislang schuldig geblieben. Daneben ist der Bescheid als solcher aber ein lustiger Verwaltungsakt. Ich darf hier der Einfachheit halber aus unserem Schriftsatz zitieren (Namen geändert):

“Der Bescheid ist kein Original. Er ist nicht auf Originalpapier gedruckt. Er ist vielmehr eine zusammengestellte Kopie verschiedener anderer Papiere und ein finanzamtsinternes Papier. Die Adresse des Finanzamtes fehlt. Das Dienstsiegel des Finanzamts fehlt.

Auf der ersten Seite ist die Fußzeile schief aufgeklebt und auf der  zweiten Seite fehlt die Fußzeile des Bescheids ganz.

Herr Fritz Meier wird als Empfangsbevollmächtigter für einen Fritz Meier angegeben. Ein weiterer Fritz Meier ist nicht bekannt.

Es geht aus dem Bescheid nicht hervor, welcher Bescheid geändert wurde, die erste Umsatzsteuererklärung  oder die geänderte Umsatzsteuererklärung. Beide Erklärungen stünden einem Bescheid nach  § 164 AO gleich. Der zu ändernde Bescheid ist nicht eindeutig identifizierbar. Im Zeitpunkt des Zugangs war noch nicht bekannt, dass dem Finanzamt die geänderte Umsatzsteuererklärung nicht vorliegen soll.”

Meine kleine Enkelin hätte das mit Schere und Klebestift genau so schön hinbekommen.

Der Eindruck drängt sich auf, dass die Prüferin vor dem Hintergrund der zum Jahresende 2010 drohenden Festsetzungsverjährung ganz schnell und unbürokratisch noch einen Bescheid in die Welt setzen wollte.

Ich habe in der einen oder anderen Hinsicht hohe Ansprüche. So möchte ich, wenn ich beschummelt werden soll, intelligent und clever beschummelt werden und nicht auf so peinliche Art und Weise.

Dies ist mein frommer Wunsch zum Neuen Jahr und in diesem Sinne wünsche ich Ihnen allen ein gutes, erfolgreiches und sonniges 2013.