Auswanderer sollten aufpassen, wenn die EU-Erbrechtsverordnung in Kraft tritt

Von Dr. Rodion Hilbert

Am 13. März 2012 hat das EU-Parlament die neue EU-Erbrechtsverordnung beschlossen. Sie soll im Sommer 2012 in Kraft treten. Wenn das so kommt, sollte jeder Auswanderer regeln, welches Erbrecht für seinen Tot angewendet werden soll.

Künftig soll nicht mehr die Staatsangehörigkeit für das anzuwendende Erbrecht ausschlaggebend sein. Es soll entscheidend sein, wo sich der letzte Wohnsitz des verstorbenen befunden hat.

Noch immer ist Spanien ein beliebtes Ausreiseziel für deutsche Rentner. Wenn sie in ihrem Testament nichts regeln, wird ihr Vermögen zukünftig unter ihren Erben nach spanischem Recht verteilt. Das funktioniert aber anders als das deutsche Erbrecht. Es kann also zu bösen Überraschungen kommen.

Soweit es um die Steuer geht, ändert sich allerdings nichts. Es wird weiterhin das deutsche Erbschaftsteuerrecht anzuwenden sein.