Die Vertragsarztzulassung und die Meinungen der Finanzverwaltung
Über viele Jahre konnten die Aufwendungen für den Erwerb einer Arztpraxis als entgeltlich erworbener Praxiswert abgeschrieben werden.
Über viele Jahre konnten die Aufwendungen für den Erwerb einer Arztpraxis als entgeltlich erworbener Praxiswert abgeschrieben werden.