Ärzte: Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und die Umsatzsteuer
Die IGeL-Leistungen im Gesundheitswesen sind im Bereich Umsatzsteuer in einem Graubereich und müssen dringend modifiziert, bewertet, dokumentiert und zugeordnet werden.
Die IGeL-Leistungen im Gesundheitswesen sind im Bereich Umsatzsteuer in einem Graubereich und müssen dringend modifiziert, bewertet, dokumentiert und zugeordnet werden.