Abzug finaler Auslandsverluste vor dem Aus?

Seit dem Fall Marks & Spencer hat sich der Europäische Gerichtshof in einer ganzen Reihe mit der Frage beschäftigt, wann Verluste von ausländischen Tochtergesellschaften und Betriebsstätten im Land der Muttergesellschaft oder des Stammhauses berücksichtigt werden müssen. Nach der Rechtsprechung des Gerichtshofes wie auch Folgeentscheidungen des Bundesfinanzhofes sind Auslandsverluste dann zu berücksichtigen, wenn diese final sind.