Wenn Unternehmen Geld vom Kapitalmarkt in Anspruch nehmen oder ihre Investitionen über Miet- oder Leasingmodelle finanzieren wollen, dann informieren sich die Geldgeber über die Bonität ihres potenziellen Kunden. Meist beginnt die Informationsaufnahme mit der Abfrage der Daten bei Wirtschaftsauskunfteien. Damit kann eine verhängnisvolle Entwicklung beginnen.
Wirtschaftsauskunfteien verwenden all die Informationen, die ihnen zur Verfügung stehen und basteln daraus ein Bild über das betreffende Unternehmen. Auf Anfrage leiten sie es an alle weiter, die dafür bezahlen.
Die große Frage ist: Woher bekommen die Auskunfteien ihre Informationen? Aus dem Internet! Das Internet ist ein wesentlicher Informationslieferant. Das Unternehmen selbst wird in der Regel nicht um Auskünfte angefragt. Darin liegt das Problem, insbesondere für Kapitalgesellschaften, um die es mir in diesem Beitrag ausschließlich geht.
Im Internet sind die Website des Unternehmens und die Jahresabschlussdaten von Kapitalgesellschaften nach §§ 264 ff. HGB im ebundesanzeiger ohne besonderen Rechercheaufwand zu finden.
Es ist hinlänglich bekannt, dass kleine Kapitalgesellschaften “Erleichterungen” bei der Offenlegung haben. Sie müssen die Daten der Bilanz nur eingeschränkt und die Daten zur Gewinn- und Verlustrechnung gar nicht veröffentlichen. Einen Lagebericht brauchen sie nicht aufzustellen. Kleine Kapitalgesellschaften sind aber gar nicht so klein, wenn man bedenkt, dass sie immerhin bis 4.84 Mio € Bilanzsumme und/oder 9,68 Mio € Umsatzerlöse und/oder bis zu 50 Vollarbeitskräfte beschäftigen.
Wenn jetzt der Geschäftsführer der “kleinen” Kapitalgesellschaft zulässigerweise - und von fast allen Beratern auch so empfohlen - die Offenlegung der Jahresabschlussdaten auf den geringsten möglichen Umfang beschränkt, dann hat die Wirtschaftsauskunftei keine Daten, die die wirkliche Entwicklung des Unternehmens widerspiegelt. Die Auskunft, die dabei heraus kommt, kann nur falsch sein und u.U. fatale Folgen haben.
Konkreter Fall: Kleine Kapitalgesellschaft, Unterbilanz durch Rangrücktritt der Gesellschafterdarlehen komfortabel beseitigt, nur das Minimum an Offenlegung im ebundesanzeiger, Umsatzsteigerung von 2008 auf 2009 5 %.
Auskunft der Wirtschaftsauskunftei: Aufnahme der Geschäftsbeziehung nicht empfohlen, negative Geschäftsentwicklung, Umsatzrückgang, Unternehmen ist überschuldet. Die Folge: Kein Kredit, Leasinggeschäfte nur mit persönlicher Bürgschaft des Gesellschafters.
Das ist kein Märchen, das ist Realität. Auf die Frage, wie die Auskunft denn zu Stande gekommen sei, war die Antwort des Sachbearbeiters der Auskunftei: Wenn wir keine anderen Daten bekommen, dann müssen Sie damit rechnen, dass so was dabei heraus kommt. Dass er die ihm zur Verfügung stehenden Daten unzutreffend wiedergegeben oder unvollständig gelesen hat, war ihm egal.
Was ist zu tun? Kontaktaufnahme mit den wichtigen Wirtschaftsauskunfteien und Erteilen einer Eigenauskunft. Dann haben Sie es in der Hand, was über Sie verbreitet wird. Der Wahrheit müssen die Daten und Angaben entsprechen, aber Ihre Wahrheit und Überzeugung über die Entwicklung Ihres Unternehmens können Sie mit in die Waagschale werfen.