Auch Sozialversicherungsträger müssen das Vorliegen eines Insolvenzgrundes nachweisen

Es ist gängige Praxis, dass Sozialversicherungsträger Insolvenzanträge stellen, wenn Arbeitgeber Sozialversicherungsbeiträge nicht bezahlen. Das LG Hamburg (326 T 139/11) hat entschieden, dass es so einfach nicht geht.