Gefahrenpotential: Allgemeinverbindlichkeitserklärung eines Tarifvertrages
Tarifverträge sind private Verträge zwischen tarifgebundenen Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Sie entfalten regelmäßig nur Wirkung gegenüber den Tarifvertragsparteien. Nicht organisierte Arbeitnehmer oder Arbeitnehmer von Unternehmen, die nicht Tarifpartei sind, fallen nicht unter den Schutz des Tarifvertrages. Hiervon gibt es aber eine Ausnahme; nämlich wenn das Bundesministerium für Arbeit und Soziales einen Tarifvertrag für allgemein verbindlich erklärt. Damit erlangt der Tarifvertrag rechtliche Wirkung für alle nicht tarifgebundenen Arbeitnehmer und Arbeitgeber des jeweiligen Wirtschaftssektors und der jeweiligen Region. Das hat erhebliche rechtliche Auswirkungen.