Ärzte: Individuelle Gesundheitsleistungen (IGeL) und die Umsatzsteuer
Die IGeL-Leistungen im Gesundheitswesen sind im Bereich Umsatzsteuer in einem Graubereich und müssen dringend modifiziert, bewertet, dokumentiert und zugeordnet werden.
Die IGeL-Leistungen im Gesundheitswesen sind im Bereich Umsatzsteuer in einem Graubereich und müssen dringend modifiziert, bewertet, dokumentiert und zugeordnet werden.
Über viele Jahre konnten die Aufwendungen für den Erwerb einer Arztpraxis als entgeltlich erworbener Praxiswert abgeschrieben werden.