Schon seit Jahrzehnten können Unternehmensgruppen jeder Größenordnung Umstrukturierungen (Verschmelzungen, Spaltungen, Einbringungen) ohne nachteilige ertragsteuerliche Folgen durchführen. Sie müssen dabei nur die Regelungen des Umwandlungsteuergesetzes beachten. Allerdings erwies sich die Grunderwerbsteuer dabei immer als erheblicher Hemmschuh, wenn die im Konzern umzuhängende Gesellschaft über Grundvermögen verfügte. Eine dem Umwandlungsteuerrecht entsprechende Regelung gab es für die Grunderwerbsteuer nicht.
Nunmehr [...]
- 20 Steuerberater aus den 17 Niederlassungen der sybo AG schreiben einen Steuer-Blog mit feinsinnigen, informativen und leidenschaftlichen Bemerkungen zum Steuerrecht und zur Steuerpraxis in Deutschland und international.
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