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GDPdU: großer Aufwand, keine Rückstellung

Die Grundsätze zum Datenzugriff und zur Prüfbarkeit digitaler Unterlagen (GDPdU) sind seit dem 1. Januar 2002 für alle Unternehmen in Deutschland verbindlich anzuwenden.
Die Unternehmen haben der Finanzverwaltung alle elektronisch erfassten bzw. verarbeiteten Daten im Falle einer steuerlichen Außenprüfung für den Zugriff vorzuhalten, und zwar so lange, wie die sogenannte Festsetzungsverjährung noch nicht eingetreten ist. Das [...]

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