Beschäftigen Arbeitgeber Mitarbeiter aus dem EU-Ausland, gelten seit dem 1. Mai 2010 neue Regelungen. Bisher bestand die Sozialversicherungspflicht bei nicht dauerhaft im Ausland Beschäftigten im Wohnsitzstaat des Arbeitnehmers. Das gilt nun nicht mehr in allen Fällen.
Im Einzelnen gelten jetzt folgende Regelungen:
Ist ein Arbeitnehmer in mehreren EU-Mitgliedsstaaten für mehrere Arbeitgeber tätig, die ihren Sitz wiederum in [...]