Schlagwort: Einnahme-Überschuss-Rechnung

Alles dürfen sie nun doch nicht sehen…

… die Betriebsprüfer!
Wenn der Unternehmer seinen Gewinn mithilfe einer Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt, so muss er keine reguläre Buchführung erstellen. Insbesondere muss er keine Bestände ermitteln, weder für seinen Wareneinsatz noch für Forderungen oder Verbindlichkeiten. Er ist vom Gesetz dazu nicht verpflichtet.
Tut er das trotzdem, ist das sein Privatvergnügen. Im Falle einer Betriebsprüfung braucht [...]

Kategorien: Allgemein, Datenschutz, Rechnungslegung | Also tagged , , , , | 2 Kommentare