Änderung im Erbschaftsteuergesetz ab 26.10.2012: Gewinnthesaurierende Unternehmen werden durch die Änderung des Erbschaftsteuergesetzes bestraft

Der Bundesrat hat in der Stellungnahme zur Anpassung des Erbschaftsteuergesetzes darauf hingewiesen, dass die Umgehungsmöglichkeit durch die sogenannte „cash-GmbH“ einzudämmen sei.