Sozialauswahl auch ohne Kündigungsschutzgesetz?

Im Dezember 2015 stand ich vor dem Arbeitsgericht. Ich hatte einer Arbeitnehmerin gekündigt. Ich falle nicht unter das Kündigungsschutzgesetz. Deshalb war ich davon ausgegangen, dass ich meine Kündigung nicht begründen und außer den gesetzlichen Fristen nichts beachten muss.