Hinter diesem blumigen Titel verbirgt sich die optisch aufbereitete Statistik des Bundesfinanzministeriums zu den Steuereinnahmen 2010. Die Analyse der Zahlen bringt einige überraschende Erkenntnisse zu Tage.
Insgesamt haben Bund, Länder und Gemeinden im Jahr 2010 insgesamt 531 Mrd. € an Steuern und Abgaben eingenommen. Einsamer Spitzenreiter ist die Umsatz- oder auch Mehrwertsteuer mit 180 Mrd. €.
Damit sind die Einnahmen aus dieser Steuer inszwischen größer als alle Steuereinnahmen auf das Einkommen der privaten Haushalte zusammengenommen. Die Lohnsteuer liegt inzwischen mit 127,9 Mrd. € abgeschlagen auf Platz 2. Die Einkommensteuer liegt mit 31,2 Mrd. auf Platz 5. Hinzu kommen der Soliaritätszuschlag mit 11,7 Mrd. € und die Abgeltungssteuer mit 8,7 Mrd. €.
Eine nach wie vor wichtige Einnahmequelle für den Staat stellen die Verbrauchsteuern dar. Die Energiesteuer liegt mit 39,8 Mrd. € auf Platz 3, die Tabaksteuer mit 13,5 Mrd. € immerhin noch auf Platz 6. Hinzu kommen Stromsteuer, Brandweinsteuer, Kaffeesteuer, Biersteuer, Schaumweinsteuer.
Die Besteuerung der Unternehmen steuert dagegen einen eher bescheidenen Beitrag zu den öffentlichen Haushalten bei. Die Gewerbesteuer liegt mit 35,7 Mrd. € immerhin noch auf Platz 4, die Körperschaftsteuer mit 12,0 Mrd. € nur auf Platz 8.
Hauseigentümer tragen in einem nicht unerheblichen Maße zum Staatshaushalt bei. Die Grundsteuer beträgt 11,3 Mrd. €, die Grunderwerbsteuer immerhin noch 5,3 Mrd. €.
Relativ unbedeutend sind nach wie vor die Zölle mit 4,4 Mrd. €. Die ertragsschwächste aufgeführte Steuer ist die Totalisatorsteuer mit 10 Mio. €. Weitere kleinere Steuern führen zu insgesamt 9 Mio. € an Staatseinnahmen.
Hieraus lassen sich verschiedene Schlüsse ziehen:
- Die privaten Haushalte tragen erwartungsgemäß den ganz überwiegenden Teil des Staatshaushaltes. Sie sind letztendlich diejenigen, die die Mehrwertsteuer bezahlen. Und sie müssen ihr Einkommen auf die eine oder andere Art versteuern.
- Die herausragende Stellung der Umsatz- bzw. Mehrwertsteuer und die offensichtlich weiterhin bestehende Steuerkriminalität gerade in diesem Bereich erklären, wieso die Finanzverwaltung im Rahmen von Betriebsprüfungen und Steuerfahndungen zum Teil so unnachgiebig vorgeht.
- Genussmenschen wie Raucher, Genießer eines guten Tropfens oder des Bieres in der Eckkneipe leisten natürlich ihren Beitrag zum Gemeinwohl. Im Ergebnis gilt dies auch für das Millionenheer der Autofahrer.
- Man kann sich eigentlich nicht vorstellen, dass Steuern, die weniger als 100 Mio. € im Jahr in die Staatskasse spülen, überhaupt den Verwaltungsaufwand zur Erhebung der Steuer rechtfertigen. Wahrscheinlich könnten viele dieser Steuern ersatzlos gestrichen werden, ohne dass der Staat in seiner Finanzkraft hiervon überhaupt betroffen wäre.