Europa wächst zusammen…

Von Otto-A. Peters

…aber nur, wenn der deutsche Fiskus das nicht verhindern kann. Derzeit bemüht er sich intensiv darum mit dem BMF-Schreiben vom 3.1.2014.

Artikel 398 der Richtlinie 2006/112/EG lautet wie folgt:

“Mehrwertsteuerausschuss

Artikel 398

(1) Es wird ein Beratender Ausschuss für die Mehrwertsteuer (nachstehend “Mehrwertsteuerausschuss” genannt) eingesetzt.

(2) Der Mehrwertsteuerausschuss setzt sich aus Vertretern der Mitgliedstaaten und der Kommission zusammen.

Den Vorsitz im Ausschuss führt ein Vertreter der Kommission.

Die Sekretariatsgeschäfte des Ausschusses werden von den Dienststellen der Kommission wahrgenommen.

(3) Der Mehrwertsteuerausschuss gibt sich eine Geschäftsordnung.

(4) Neben den Punkten, für die nach dieser Richtlinie eine Konsultation erforderlich ist, prüft der Mehrwertsteuerausschuss die Fragen im Zusammenhang mit der Anwendung der gemeinschaftsrechtlichen Vorschriften im Bereich der Mehrwertsteuer, die ihm der Vorsitzende von sich aus oder auf Antrag des Vertreters eines Mitgliedstaats vorlegt”.

Wenn so ein Ausschuss eingesetzt wird, sollte der unbefangene Betrachter davon ausgehen, dass auf der einen Seite sich dort länderübergreifend und europaweit geballte Fachkompetenz zusammenfindet, die den Steuerverwaltungen der Mitgliedsländer mit Rat und Tat zur Seite steht; und dass auf der anderen Seite Beamte dieser  Steuerverwaltungen sich über hilfreiche Handreichungen freuen, ja sogar dankbar dafür sind, dass so ein Stück weit die europäische Einigung vorangetrieben wird.

Zwar darf der Ausschuss nur beraten, aber auch guter Rat kann hilfreich sein, wenn sich denn der Empfänger dieses Rates nicht als beratungsresistent erweist.

Die Aufgaben des Ausschusses sind,  Leitlinien für die Anwendung der unionsrechtlichen Mehrwertsteuer-Regelungen zu erarbeiten. Diese Leitlinien sind dann eine Orientierungshilfe bei der Anwendung der Mehrwertsteuersystemrichtlinie.

Aber leider sind es nur Leitlinien, und die sind nicht rechtsverbindlich. Darauf weist das Bundesfinanzministerium mit seinem Schreiben vom 3.1.2014 in aller Deutlichkeit hin.

Fatal ist insbesondere, dass es in dem Schreiben heißt:

“Maßgeblich für die Rechtsanwendung sind das Umsatzsteuergesetz, die Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung sowie die Regelungen im Umsatzsteuer-Anwendungserlass und anderen Verwaltungsanweisungen.”

Daraus wird deutlich, in welchem Maße die deutsche Finanzverwaltung nicht nur europäische Institutionen ignoriert, sondern auch nationale und europaweite höchstrichterliche Rechtsprechung. Grundsätzlich sollte der eine oder andere im Finanzministerium mittlerweile wissen, dass die Mehrwertsteuersystemrichtlinie das nationale Recht verdrängt und dass sich jeder EU-Bürger unmittelbar auf sie berufen kann. Warum also solche Formulierungen?? 

… und – wat  lernt uns dat (was lernen wir daraus)??

Dat lernt uns, dass ein ordentlicher deutscher Beamter sich nur an Dinge halten darf, die ihm zwingend von seinem Dienstherren vorgeschrieben sind, und dass der oberste Dienstherr dieses Beamten sich auch nur an Dinge hält, die ihm wiederum zwingend vom jeweiligen Minister o.ä. vorgeschrieben sind; allerdings auch, dass höchstrichterliche Rechtsprechung nicht darunter fällt. Dass hier eine weitere Chance für Europa und die Vereinheitlichung wenigstens des Umsatzsteuerrechts vertan wird, ist egal. Genau so egal, wie die vielen Einspruchs- und Klageverfahren, die auf diese Ignoranz zurück zu führen sind.

Eine Formulierungshilfe für den nächsten Erlass des BMF könnte lauten:

“Zwar sind die Richtlinien des Mehrwertsteuerausschusses nicht rechtsverbindlich, aber die deutsche Steuerwaltung wird angewiesen, diese Richtlinien im Sinne eines zusammenwachsenden Europa und im Sinne einer Vereinheitlichung des Umsatzsteuerrechts bestmöglich umzusetzen. Dabei wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die Mehrwersteuersystemrichtlinie auch in Deutschland anzuwenden ist.”

Eine Selbstbeschränkung und gar das Akzeptieren fremder Standpunkte im Interesse eines zusammenwachsenden Europa ist ihm fremd, dem deutschen Minister und dem deutschen Beamten.

Wenn das europäische Steuerjahr 2014  SO anfängt, dann gut´Nacht! Wenn die Minister und Beamten unter der Großen Koalition so weitermachen, können gleich ein paar dutzend neue Finanzrichter eingestellt werden.