Seit längerem müssen die Meldungen zur Sozialversicherung bereits gegen Ende des jeweils laufenden Monats eingereicht werden, ggf. mit geschätzen Werten, die dann im Folgemonat berichtig werden. Sämtliche Proteste insbesondere der Steuerberater dagegen sind wirkungslos verpufft, und ob der einmalige Liquiditätsvorteil, den die Sozialversicherungsträger dadurch erzielt haben, in einem gesunden Verhältnis steht zu den Kosten, die den Unternehmen entstanden sind, wage ich in der mir eigenen Schüchternheit zu bezweifeln.
Was ist passiert?
Eine meiner Damen hat die Kasse gewechselt und ist zur Bundesknappsschaft gegangen. Die entsprechenden Meldungen wurden ordentlich per 22.6. via DATEV auf elekronischem Wege übermittelt. Ende Juli erhielt ich eine Mahnung der Knappschaft, die Meldung wäre dort noch nicht eingegangen, und ich sollte mich sputen, das nachzuholen.
Die telefonsiche Rückfrage dort ergab, dass sich alles wohl zeitlich überschnitten habe. Die Meldung sei am 21.7. bei der Knappschaft eingegangen, insoweit sei nunmehr alles in Ordnung. Es stellt sich nur die Frage, was die Knappschaft den einen Monat mit der Meldung gemacht hat. Die Antwort ist, dass zwar zentral nach Essen gemeldet wird, dort jedoch wird eine regionale Weiterverteilung der Meldungen vorgenommen. Dabei könne es schon mal Verzögerungen geben, hieß es. Verabreichen wir der Knappschaft also ein virtuelles Abführmittel gegen die Verstopfung, und zwar auf Rezept.
Die Kassen dürfen Verspätungszuschläge festsetzen. Ich finde, wir sollten uns dafür stark machen, dass Unternehmer im Gegenzug in Fällen wie dem hier geschilderten Verspätungsabschläge gelten machen können.
2 Kommentare
Mir drängt sich eine ganz anderes Problem auf:
Die Bundesknappschaft hat durch ihre Versäumnisse beim Arbeitgeber Kosten verursacht. Damit ist dem Arbeitgeber ein Schaden entstanden. Hierfür müsste die Bundesknappschaft schadenersatzpflichtig sein.
In meiner Kanzlei weiße ich meine Mandanten immer wieder auf diese Tatsache hin, wenn ich ähnliche Fälle habe. Leider trauen sich nur die wenigsten, den Schadensersatz einzufordern. Wenn sie es tun, sind sie häufig erfolgreich.
So habe ich schon Zahlungen von Finanzämtern sowie von Stadt- und Gemeindeverwaltungen erlebt.
Hallo.
Ich mochte mit Ihrer Website http://www.sybo-ag.de Links tauschen