Grundsätzlich müssen angestellte ausländische Sportler und Künstler Einnahmen für Tätigkeiten, die sie in Deutschland erbringen, Steuern zahlen. Der Arbeitgeber, also in der Regel der ausländische Verein, aber ggf. auch die FIFA bzw. die UEFA, müssen die auf das Inland entfallende Steuer einbehalten, in Deutschland anmelden und an den Fiskus bezahlen. Das gilt mit sehr wenigen länderbezogenen Ausnahmen auch für einmalige kurzfristige Auftritte (Spiele); aber Fußball ist eben ein besonderes Spiel.
Das hat man schon bei der Fußball-WM 2006 in Deutschland bemerkt, als der Veranstalter – die FIFA – mit ihren Einnahmen von der Steuer freigestellt wurde. Das ist natürlich nicht verwunderlich, denn die FIFA hat die WM nur in ein Land vergeben, wo eben diese Voraussetzung erfüllt war. Rechtsgrundlage war ein damaliger Erlass der Finanzverwaltung.
Nun gibt es aber seit 2008 einen Steuererlass, der wesentlich weiter geht und nicht nur den Dachverband befreit:
Werden ausländische Fußballer im Rahmen der Spiele der Champions-League oder der Europa-League hier tätig, muss hierfür keine Steuer abgeführt werden, sofern für unsere (im Inland ansässigen) Fußballer das Gleiche im Ausland gilt. Die Folge sollte wohl sein – wie man sich leicht denken kann –, dass die großen europäischen Fußballstaaten ausländische Profifussballer gegenseitig steuerfrei stellen. Deutschland tut dies im Vorgriff bereits seit dem 01.01.2008.
Da freut sich doch das Fußballerherz, wenn es die Einnahmen aus der Champions- und der Europe-League für die Auslandsspiele nicht versteuern muss.
Interessanterweise haben nun aber unter anderem Spanien und Großbritannien, aber auch unsere nicht so häufig im internationalen Fußball vertretenen Nachbarländer Schweiz und Österreich eine entsprechende Gegenseitigkeitsvereinbarung abgelehnt. Ab 2010 wird nun jedenfalls bei Spielen mit Beteiligung von Mannschaften dieser Länder wieder besteuert und dann eben auch bei Auftritten dort.