Über den Einstieg in die Problematik wurde hier bereits berichtet. Nun hat im weiteren Verlauf die Deutsche Rentenversicherung Bund meinen Antrag auf Aussetzung der Vollziehung abgelehnt (mit äußerst dürftiger Argumentation, wie man es in solchen Situationen kennt) und stattdessen Stundung gewährt.
Das ist von Seiten des Gegners ein geschickter Schachzug, denn es bleibt nur die Wahl zwischen zwei Übeln, um Zahlungsaufschub zu erlangen:
- ich könnte direkt zum Sozialgericht gehen und dort einstweiligen Rechtsschutz beantragen, oder
- bei jeder (in Worten: JEDER) einzelnen beteiligten Krankenkasse einen separaten Stundungsantrag stellen.
Die Mandantschaft wollte beides nicht, denn beides wäre im Vorfeld mit weiteren Kosten verbunden. Es wurde also zunächst gezahlt. Ich kann nur sagen: Ich freue mich auf den Prozess vor dem Sozialgericht, denn dass wir bereits im außergerichtlichen Rechtsbehelfsverfahren gewinnen, halte ich für ausgeschlossen.
Anmerkung am Rande: Die Vertretung vor dem Sozialgericht in solch streitigen Fällen ist möglich. Abgewiesen werden als Vertreter darf der Steuerberater nach derzeitiger Rechtsprechung nur in Fällen, wo es um das Statusfeststellungsverfahren geht, also um die Frage, ob z.B. ein Freier Mitarbeiter sozialversicherungspflichtig ist oder nicht.
Ein Kommentar
Ist doch schön. Verfahren vor Finanz- oder sonstigen Gerichten machen viel Spaß. Für die Mandanten ist das anders. Die haben nur den Ärger und das wirtschaftliche Risiko, dass das Verfahren verloren geht.