Das Umsatzsteuerrecht ist inzwischen auch ein Steuerrechtsgebiet, das ständigem Wandel unterliegt. Unternehmen sollten sich frühzeitig mit den Änderungen beschäftigen, um notwendige organisatorische Maßnahmen vornehmen zu können.
In der Folge seien nur einige Beispiele genannt:
- Ab dem Voranmeldungszeitraum Juli 2010 müssen Dienstleistungsunternehmen, die im EU-Ausland Leistungen erbringen, Zusammenfassende Meldungen monatlich abgeben. Diese sind bis zum 25. des Folgemonats abzugeben.
- Ab 2011 ändern sich die Ortsbestimmungsregelungen erneut. Dies gilt beispielsweise für Messe- und Veranstaltungsleistungen an Unternehmer. Ort dieser Leistungen ist dann nicht mehr der Veranstaltungsort, sondern der Sitz des Leistungsempfängers.
Laut einem Richtlinienvorschlag der EU-Kommission sollen spätestens ab 2013 weitere Änderungen durchgeführt werden.
- Unter anderem sollen elektronische Rechnungen nicht mehr mit einer elektronischen Signatur versehen werden müssen.
- Unternehmer sollen spätestens am 15. Tag des Monats Rechnungen erstellen, der auf die Entstehung des Steueranspruchs folgt. Unklar ist bisher, was geschehen soll, wenn dieser Verpflichtung nicht nachgekommen wird.
- In der Fällen des Reverse-Charge-Verfahrens und des innergemeinschaftlichen Erwerbs soll das Recht auf Vorsteuerabzug vom Vorliegen einer ordnungsgemäßen Rechnung abhängig gemacht werden. Wenn diese Regelung so umgesetzt werden sollte, werden alle deutschen Unternehmen, die Lieferungen oder sonstige Leistungen aus dem EU-Ausland beziehen, die Rechnungseingangskontrolle auch auf die Prüfung der umsatzsteuerlichen Richtigkeit entsprechender Rechnungen ausweiten müssen. Tun sie dies nicht und sind die Rechnungen fehlerhaft, laufen sie Gefahr, den Leistungsbezug mit 19% versteuern zu müssen ohne einen gleichlautenden Vorsteuerabzug zu haben. Meiner Erfahrung nach sind mindestens 50% der Rechnungen von Auslandslieferanten und -dienstleistern falsch oder zumindest unvollständig. Deutsche Unternehmen müssen zusätzliche Prüfroutinen in ihren Organsiationsablauf einbauen, wollen sie das steuerliche Risiko vermeiden.
