BFH vs. BMF

oder: Lieber Finanzminister, so einfach geht das nicht …

… nämlich das mit dem Halbabzugsverbot gem. § 3c Abs. 2 Satz 1 EStG. Wenn vor Eintritt eines Verlustes bei Veräußerung einer GmbH-Beteiligung keine Gewinne aus dieser Beteiligung angefallen sind (die nur hälftig versteuert worden wären), ist der Verlust aus der Veräußerung dieser Beteiligung voll abziehbar.

Das hatte der BFH (Urteile vom 25. Juni 2009 IX R 42/08 und vom 14. Juli 2009 IX R 8/09) entschieden, und die Finanzverwaltung hat postwendend mit einem Nichtanwendungserlass vom 15. Februar 2010 (BStBl I 2010, 181) reagiert. Sowas machen die immer, wenn ihnen BFH-Urteile nicht passen. Die Konsequenz ist, dass der Steuerbürger dann sein Recht nur vor den Gerichten durchsetzen kann.

Ein unerschrockener Steuerbürger ist diesen Weg gegangen. Der BFH hat ihm Recht gegeben und die Revision des Finanzamtes, die sich auf den Nichtanwendungserlass (!) bezog, am 18. März 2010 zurückgewiesen. Gut gemacht!!

Aber was passiert nun?

Meine Prognose ist, dass im Laufe der nächsten zwei Jahre das Gesetz im Sinne der Finanzverwaltung geändert und der Steuerbürger wieder ein wenig mehr den Glauben an den Rechtsstaat verlieren wird.

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2 Kommentare

  1. Captain Kirk
    Geschrieben 20. Mai 2010 at 18:11 | Permalink

    Es ist ja auch kein Wunder. Die Richter in München fühlen sich von den Mißachtungen ihrer Rechtsprechung im Bundesfinanzministerium ordentlich auf den Schlips getreten. Auf Vortragsveranstaltung, auf denen Bundesrichter auftreten, hört man manchmal recht unverhohlen den wachsenden Unmut der Richter heraus. Und sie haben recht. Glauben die Finanzexperten in Berlin wirklich, dass Sie das Recht besser auslegen können, als unsere obersten Richter?

    Wenn ich bei einer Veranstaltung mit einem Bundesrichter und einem Abteilungsleiter aus dem Finanzministerium gesprochen habe, war immer klar, wer über mehr steuergesetzliche Kompetenz verfügt; natürlich die Richter.

    Soweit ich das übersehe, ist Deutschland das einzige “zivilsierte” Land, in denen sich Finanzbeamte anmaßen, Richter oberster Gerichte durch so genannte Nichtanwendungserlasse zu brüskieren.

  2. Captain Kirk
    Geschrieben 12. Januar 2011 at 12:44 | Permalink

    Jetzt wird die Sache noch interessanter:

    Derselbe Senat des BFH, der ständig durch Nichtanwendungserlasse brüskiert wird, nämlich der 1. Senat, geht einen Weg, der vielversprechend klingt.

    Er fordert das Bundesfinanzministerium (BMF) auf, einem Revisionsverfahren beizutreten (Beschluss vom 20.10.2010, I R 62/08). Das Procedere ist nicht neu und wurde auch schon in der Vergangenheit angewendet. Allerdings ist folgendes neu: Zwei der drei Fragen, die das Gericht an das BMFrichtet, sind Fragen nach der verfassungsrechtlichen Zulässigkeit von Regelungen des Einkommensteuergesetzes. Dabei geht es um die Beschränkung des Verlustabzugs bei stiller Gesellschaft.

    Das ist harter Tobak: Das Gericht fragt das Finanzministerium, ob in ihren Räumen entstandene Steuergesetze verfassungskonform sind. Das Gericht hat hieran offensichtlich Zweifel.

    Insgesamt ist das so ähnlich wie die Frage an einen Lausbuben, ob er es richtig finde, mit Steinen Fensterscheiben einzuwerfen….

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