In den zwei vorhergehenden Beiträgen wurden rechtliche und mögliche steuerliche Auswirkungen der Liberalisierung des Product Placements analysiert. Bei Produktplatzierung denkt jeder an Film, TV oder Hörfunk und an deren ordnungsrechtlichen Rahmen. Bei “Schleichwerbung” im Internet gibt es hingegen kein nennenswertes Ordnungsrecht. Und das ist gut so.
Doch nun beginnen Verbraucherschüzter eine Debatte über die kommerzielle Manipulation in Blogs und Foren und erweisen damit dem Medium einen Bärendienst. Soll auf diese Weise ein Ordnungsrecht herbeigeredet werden?
So hat Swen Gummich in suite101.de unter dem Titel “Blogs und Foren manipuliert” zwar die steile These aufgestellt, dass Unternehmen immer mehr Einfluss auf Blogs ausüben, belegt dies allerdings mit Beispielen aus 2005 und 2007. Und gerade einmal vier Fundstellen des Betreibers creative weblogging in den Top100BusinessBlogs führen bei ihm zur Bewertung, eine solche Werbeform öffne “natürlich Tür und Tor für jede Einflussnahme.”
Eine solche Argumentation geht in die falsche Richtung. Längst ist in der Community jedem klar geworden, dass in Bewertungsportalen oft gezielt geschönt wird. Längst hat sich herumgesprochen, dass im Web 2.0 nicht jeder user generated content auch wahrhaftig und neutral ist. Doch wo ist das Problem? Entweder habe ich gelernt, nicht jeder Botschaft zu vertrauen (genau wie ich hinter dem Usernamen Merkel nicht unbedingt die Kanzlerin vermute). Oder ich habe es nicht begriffen und kaufe auch im wahren Leben all das Zeugs, das Verona mir empfiehlt oder das Gottschalk auf seine Showbühne fahren lässt.
Irgendwie erinnern mich Ratgeber-Beiträge wie “Blogs und Foren manipuliert” an jene Zeitgenossen, die vor gut hundert Jahren die ersten Automobile mit einem vorweggehenden, Lampen schwenkenden Fussgänger absichern wollten. Und auch die amtlichen Verfasser der TV-Produkt-Platzierungs-Richtlinien mit ihrem ordnungspolitischen Vollkaskowahn sind nicht so ganz weit davon entfernt.
2 Kommentare
Mal eine Frage: Kann ein Blogbetreiber eigentlich Geld dafür verlangen, dass Unternehmen den Blog für gezielte Werbung oder Öffentlichkeitsarbeit nutzt, wenn kein Vertrag zwischen Blogbetreiber und werbendem Unternehmen besteht? Oder hat er einen Anspruch auf Unterlassung? Wenn ja, hat die Abmahungsmaschinerie unseriöser Rechtanwälte gerade ein neues Betätigungsfeld gefunden.
@ Captain
Das ist richtig und konsequent weitergedacht. Ein Forenbetreiber, z.B. mit einem Bewertungsportal, hat zunächst die Möglichkeit, unangemessene Beiträge zu löschen. Wenn er dies allerdings nicht leisten kann oder weil ihm der Aufwand zu hoch ist, in jedem Einzelfall den Hintergrund irgendwelcher vermeintlich systematischer Werbebotschaften zu recherchieren, steht es ihm m.E. frei, bei bloßem Anschein eine Abmahnmaschinerie in Gang zu setzen.