Es gibt angeblich eine CD mit angeblich ganz vielen Daten von angeblich ganz vielen deutschen Steuersündern. Es handelt sich um Hehlerware, denn die Daten sind gestohlen. Die Deutsche Regierung will angeblich diese CD kaufen und damit angeblich ganz viele Steuerhinterzieher zur Kasse bitten.
Angeblich sollen sich aus den Daten 400 Millionen EUR Steuernachzahlung ergeben. Das entspricht bei einer Guthabenverzinsung von 5% und einem Steuersatz von rund 50% einem Vermögen von 16 Milliarden EUR. Dieses Vermögen müsste selbst schon hinterzogen worden sein, da es sonst dem Finanzamt bekannt wäre und die Zinsen nicht hinterzogen werden könnten. Es solle sich um die Daten von bis zu 1500 Anlegern handeln (Spiegel-Online).
Wäre jeder fünfte davon ein Hinterzieher, würden das hinterzogene Vermögen auf 300 Menschen entfallen. Pro Person wären das rund 53 Mio. EUR. Die auf die Seite zu schaffen, ohne dass es das Finanzamt merkt, wäre schon fast genial.
Ich glaube eher, dass man den gleichen Bluff wie vor einigen Jahren wiederholen will. Damals hat man Zumwinkel gestürzt, um den Verkauf der Postbank durchziehen zu können. Das Problem war, dass er als Postchef das Stimmrecht über 50% und eine Aktie an der Postbank hatte (Gerhard Wisnewski in “verheimlicht, vertuscht, vergessen - 2009 - Das andere Jahrbuch”; erschienen bei Knaur). Über die Gründe hierfür lasse ich mich nicht weiter aus. Das wäre zu viel.
Werkzeug hierfür war ebenfalls eine CD mit gestohlenen Daten von Steuersündern. Es ist mir nicht bekannt, ob man mit diesen Daten noch andere Steuersünder gefunden hat. Es gab auf jeden Fall keinen mehr, der so wie Zumwinkel in der Presse vorgeführt wurde.
Aber durch die Angst, die damals geschürt wurde, konnte man einige Steuerhinterzieher zu Selbstanzeigen bringen. Dadurch wurden Steuergelder in die leere Staatskasse gespült. Genau das versucht man sicherlich auch dieses Mal.
Wenn Sie also glauben, dass unsere Politiker dieses Mal die Wahrheit sagen, dann starten Sie ganz schnell Ihre Selbstanzeige, bei der wir natürlich gerne behilflich sind. Wenn Sie allerdings davon ausgehen, dass unsere Politiker wieder einmal . . . . . , tja dann?

6 Kommentare
>>Es ist mir nicht bekannt, ob man mit diesen Daten noch andere Steuersünder gefunden hat.<<
Nach Zumwinkel gabe es Aussagen der Staatsanwaltschaft, dass gegen 600-700 Personen ermittelt wurde. Man hat nie mehr von einem Ergebnis gehört. Nichts. Und so wird es auch hier sein. Die CD damals gab es nicht und heute gibt’s sie ebenso wenig, denn es geht nur um massenhafte Verunsicherung und um Selbstanzeigen.
Aber was machen eigentlich unsere selbsternannten Qualitätsmedien? Wo bleibt die STERN-Recherche zu den damaligen 700 Ermittlungen? Warum versucht nicht eine Redaktion, ein Duplikat von einer der CDs zu erwerben? Der/die Verkäufer würden sicherlich Rabatt geben!
Wo bleibt das SPIEGEL-Interview mit Zumwinkel? Wer fragt nach, wenn innerhalb von 4 Tagen aus 100 Mio plötzlich 400 Mio € vermeintliche Steuermehreinnahmen entstehen? Fragen über Fragen, aber unsere vierte Gewalt verpennt Ihre Chance, wie schon seit Jahren.
Gottlob gibt es Blogs, in denen nicht geschlafen wird.
… und es stellen sich weitere Fragen:
1) Darf sich der Staat als direkt Beteiligter an kriminellen Handlungen beteiligen? In einer Talkshow zu diesem Thema ist der letzte Woche hat dies der ehemalige Oberstudienrat und Finanzminister Hans Eichel vehement bejaht. Anderweitige Meinungen wurden nur mit einem abfällig sakastischem Lächeln dieses Herren bedacht. Und dann kam die Aussage, dass deutsche Gerichte bisher kein Verwertungsverbot für entsprechend erlangte Daten ausgesprochen hat. Das sagt aber nichts darüber aus, ob unsere Verfassung die Teilnahme des Staates an einer kriminellen Vereinigung (und um eine solche handelt es sich wohl, wenn der Staat sich mit kriminellen Datendieben zur Erlangung von Geldern zusammentut) erlaubt. Ich gehe jede Wette ein, dass ein solcher Fall nie vor dem Bundesverfassungsgericht landen wird. Sollte es aber.
2) Katastrophal ist die Wirkung auf das Volk, dass solche Politiker vertritt. Wenn der Staat kriminelle Methoden anwenden darf, um durchaus berechtigte Forderungen einzutreiben (hinterzogene Steuern stehen nun mal dem Staat zu; da gibt es ja keine zwei Meinungen) fragt sich jeder Unternehmer oder jeder Privatmann: Wieso darf ich nicht entsprechende Methoden anwenden oder zumindestet damit drohen, um meine berechtigten Forderungen einzutreiben? Durch eine solches Verhalten wird nur die Staatsmoral der Bürger dieses Landes noch weiter untergraben. Solche Erwägungen scheinen unseren Finanzministern aber vollkommen fern zu liegen.
Grundfrage sollte doch sein: Warum hinterziehen Steuerzahler ihr Steuern?
Liegt es daran, dass der Staat zu gierig ist?
Liegt es daran, dass die Steuergelder verschwendet werden?
Liegt es daran, dass die Bürger den Eindruck haben, die Politiker würden sich selbst bereichern?
Liegt es daran, dass die Steuerzahler den Eindruck haben, dass mit ihrem Geld andere unterstützt werden, die es nicht verdient haben?
Sicher ist: Die Abgabenlast ist zu hoch - “Hinterziehen scheint sich zu lohnen”!
Ich hatte heute morgen ein Schlüsselerlebnis, das zwar meine Ablehnung gegen Steuerhinterziehung nicht erschütern kann aber mein Verständnis für “Steuersünder” sehr vergrößert hat.
Es geht um eine Witwe, die den Betrieb ihres Mannes nach dessen Tod nebenberuflich noch einige Jahre weitergeführt hatte in der Hoffnung, die übernommenen Schulden durch Herstellung und Verkauf technischer Teile zu mindern. Am Ende war dieses Vorhaben nicht von Erfolg gekrönt und sie hatte in der Summe mehr Verluste, als Gewinne. Ende 2008 gab sie den Betrieb auf. Es kommt, wie es kommen musste, das Finanzamt schickt den Betriebsprüfer. Das tut es regelmäßig nach einer Betriebsaufgabe.
Das Finanzamt will ihr nun die Gewinnerzielungsabsicht aberkennen und die Verluste, insbesondere den Betriebsaufgabeverlust streichen. Grund: fehlende Gewinnerzielungsabsicht, sprich steuerliche Liebhaberei.
Für die Mandantin ist das ein Schreckszenario: die Steuerersparnisse aus der Verlustverrechnung zurückzahlen, die Schuldzinsen für die übernommenen Verbindlichkeiten nicht mehr abziehen können ist hart. Sich aber sagen lassen müssen, dass sie die Fortführung des Betriebes aus in den persönlichen Neigungen liegenden Gründen betrieben hat (Nachtstunden ohne Ende, Mitarbeiter bezahlen, aus sauer verdientem Geld Einlagen in den Betrieb tätigen, das alles macht man “sehr, sehr gerne”), schlägt dem Fass den Boden aus.
Menschen, die von unserem “fürsorglichen” Staat so veräppelt werden, werden doch in die Hände der schweizter Bankiers getrieben.
Der Staat frisst seine eigenen Kinder.
Hinweis: Gegen die Argumentation der Liebhaberei wird man sicherlich gerichtlich vorgehen können, wenn der Nachweis gelingt, dass die Frau keine privaten Gründe gehabt hat. Die Absicht, ggf. auch nur geringe Überschüsse zu erzielen, um betriebliche Schulden abbauen zu können, dürfte für die betriebliche Veranlassung ausreichen.
Alternativ kann man natürlich auch darüber nachdenken, den Aufgabeverlust auf den Zeitpunkt des Erbfalles vorzuverlegen. Die nachfolgenden Einlagen dienten doch in erster Linie der Tilgung von Betriebsschulden. Der Aufgabeverlust steigt entsprechend.
Grundsätzlich zeigt dieses Vorgehen aber wieder eines, was schon seit langem zu beobachten ist. Unser Finanzminister und sein riesiges Heer an Erfüllungsgehilfen versuchen “kalte Steuererhöhungen” durchzusetzen. Die Politiker senken die Steuersätze und die Finanzbehörden werden angewiesen, bei Veranlagungen und Betriebsprüfungen die Steuerbasis (technisch: Steuerbemessungsgrundlage) dadurch zu verbreitern, dass man Betriebsausgaben oder Werbungskosten nicht zum Abzug zulässt. Die Politiker stehen gut da: Mission Steuersenkung und Sicherung des Wirtschaftsstandortes Deutschland gesichert. Und die Staatskasse nimmt trotzdem nicht weniger ein. Das ist doch genial.
“Über die Gründe hierfür lasse ich mich nicht weiter aus” - was meinst du damit?