Jedes Unternehmen ab einer gewissen Größenordnung muss eine ordnungsgemäße Buchführung und ordngsgemäße Jahresabschlüsse haben. Ist beides nicht ordnungsgemäß, droht Unheil. Geschäfstführer und Vorstände von Gesellschaften machen sich beispielsweise gegenüber ihren Gesellschaftern und Gläubigern der Gesellschaft für Fehlverhalten haftbar. Bilanzmanipulationen können als Betrugsfälle mit Haftstrafen belegt werden.
Es stellt sich die Frage, wer eigentlich bestimmt, wie die Buchhaltung oder wie ein Jahresabschluss aussehen muss. Grundlage in Deutschland sind die gesetzlichen Regelungen im Handelsgesetzbuch (HGB) und in Einzelgesetzen wie zum Beispiel dem GmbH-Gesetz oder dem Aktiengesetz. Die Vorschriften sind allerdings durchweg knapp gehalten, so dass man ohne Auslegungshilfen nicht auskommt. Und das sind die Grundsätze ordungsmäßiger Buchführung und ordnungsgemäßer Jahresabschlusserstellung. Unglücherlicherweise sind diese aber nicht niedergeschrieben oder gar gesetzlich normiert. Wer bestimmt also, wie ein Jahresabschluss aussehen muss? Was muss im Jahresabschluss ausgewiesen werden. Wie müssen Vermögensgegenstände und Schulden bewertet werden? Darf man Erträge und Aufwendungen miteinander saldieren? Und viele Fragen mehr.
In der Praxis sagen uns dies die Wirtschaftsprüfer. Hierzu haben sie ein eigenes Institut gegründet, nämlich das Institut der Wirtschaftsprüfer (IdW). Und das gibt Stellungnahmen heraus, in denen viele Auslegungs- und Anwendungsfragen akribisch aufgearbeitet werden. Im Ergebnis bestimmt diese Berufsgruppe im Zweifel, was ordnungsgemäß ist und was nicht.
Dieses in Jahrzehnten erprobte Zusammenwirken von Politik und Wirtschaftsprüfern ist aber ins Wanken geraten. Zumindest große Unternehmensgruppen müssen schon seit Jahren ihre Konzernabschlüsse nach internationalen Rechnungslegungsstandards aufstellen. Dies sind die International Financial Reporting Standards (IFRS) . Diese Standards werden vom International Accounting Standards Board (IASB) gesetzt. Das ist ein privatrechtlich organisierter Verein mit Sitz in London.
Es ist kein Geheimnis, dass die Arbeit des Boards von seinen US-amerikanischen Mitgliedern wesentlich mit bestimmt wird. So fließen Rechtsvorstellungen aus den USA in das Regelungswerk der IFRS, das bewußt ein Gegengewicht zu den amerikanischen Rechnungslegungsvorschriften darstellen sollte. Und dass auch die amerikanischen Wirtschaftsprüfer nicht unfehlbar sind, haben die momentane Finanzkrise und vorhergende Großinsolvenzen ja wohl eindrücklich bewiesen. Oder haben die Prüfer aus den USA die Bilanzmanipulationen bei Enron rechtzeitig aufgedeckt?
Und nun nimmt dieses Gedankengut auch noch Einzug in das altehrwürdige HGB. Das Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (Bilmog) ist der erste, vorsichtige Versuch, deutsches Bilanzrecht an internationale Standards anzupassen.
Ich habe nichts gegen eine Modernisierung des vielleicht etwas überkommenen Bilanzrechts. Aber sollten die Europäer nicht viel stärker ihre Unabhängigkeit wahren? Oder glaubt jemand im Ernst, die USA würden ihre United States Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) an europäische Vorstellungen anpassen?
Ein Kommentar
Donnerwetter, das ist ja interessant. Mir waren die historischen und sachlichen Zusammenhänge, wann eine Buchführung ordnungsgemäß ist und wer darüber bestimmt, gar nicht bekannt. Nun aber verstehe ich auch, warum Wirtschaftsprüfer häufig über ein so ausgeprägtes Ego verfügen (von persönlich bekannten WP’s einmal abgesehen).