…ja, ja, das waren noch Zeiten - sowohl die Briefträger als auch die Schalterbeamten waren noch echte Beamte, und aus diesen alten Zeiten stammt die Zustellfiktion für steuerliche Verwaltungakte, die in § 122 Abgabenordnung (AO) ihren Niederschlag gefunden hat. Am dritten Tag nach der Aufgabe zur Post gilt ein Verwaltungsakt, also auch ein Steuerbescheid, als zugestellt und als bekanntgegeben.
Ab diesem Zeitpunkt beginnt die Rechtsbehelfsfrist von einem Monat zu laufen. Wer also mit seinem Steuerbescheid unzufrieden ist, weil er meint, der wäre falsch, hat nach dem Bekanntgabezeitpunkt einen Monat Zeit, um Einspruch einzulegen und sich dagegen zu wehren.
Nun kommen aber einige Finanzämter auf die Idee, weil es billiger ist, private Anbieter mit der Beförderung von Steuerbescheiden zu beauftragen. Konkret arbeiten die Berliner Finanzämter mit der PinGroup zusammen.
Dagegen ist im Prinzip nichts einzuwenden. Nur ist die PinGroup nicht ganz so schnell wie die gute alte Post. Dass Briefe von Berlin nach Hamburg oder Rostock etwas länger brauchen wäre ja zu DDR- und Reichsbahnzeiten noch verständlich gewesen, aber heute - 20 Jahre nach dem Mauerfall? Und wo doch Private alles besser können?
Konkret: Steuerbescheide aus Berlin sind oft vier Tage oder länger unterwegs. Dabei ergibt sich aus dem PinGroup-Stempel auf dem Briefumschlag, dass diese Steuerbescheide zwei bis drei Tage bei denen gelegen haben müssen.
Ich will ausnahmsweise mal nicht gehässig sein und der Obrigkeit hier nicht methodisches Handeln unterstellen, um dem Steuerbürger sukzessive seine Rechten zu beschneiden. Aber vielleicht sollte § 122 AO geändert werden. Je nach Dienstleister sollten, damit dem Gleichbehandlungsgrundsatz Rechnung getragen wird, unterschiedliche Zugangsfiktionen in das Gesetz geschrieben werden.
Auf jeden Fall ist Aufmerksamkeit geboten. Ich empfehle in solchen Fällen grundsätzlich, auch die Briefumschläge mit einem Eingangsvermerk zu versehen und zusammen mit dem Bescheid aufzuheben - sicher ist sicher.
Ein Kommentar
Wie ist denn das? Kann ich durch Aufbewahren des Briefumschlages und Eingangsstempel beweisen, dass mir ein Brief später als drei Tage nach Versand zugegangen ist?