… in den alten Wildwestfilmen sitzt der Colt ziemlich locker - auch einige Betriebsprüfer schießen gern schnell und scharf.
Klar schützt uns selbst das Qualitätsmanagement nicht vor Fehlern. Wenn die dann bei Betriebsprüfungen auftauchen, ist das hochgradig ärgerlich. In solchen Situationen ist es Ziel des Beraters, den Schaden für den Mandaten zu begrenzen.
Wenn die Betriebsprüfung jedoch vorschnell ein Steuerstrafverfahren einleitet, bekommt die ganze Veranstaltung schnell eine andere Qualität. So ging es mir kürzlich. Die Einleitung des Strafverfahrens wurde in der Schlussbesprechung von der Sachgebietsleiterin den betroffenen Eheleuten bekanntgegeben. Den Rest der Besprechung benutzte die Prüferin, um sich auf meine Kosten zu profilieren. Eine unschöne Situation.
In der Folge hatten wir - ein befreundeter Rechtsanwalt und ich (alleine darf ich nicht beide Eheleute im Strafverfahren vertreten) - eine Reihe von Gesprächen:
- Intensive Gespräche mit den Mandanten, um dafür zu sorgen, dass zumindest die Nachtruhe sichergestellt ist und sie sich nicht mehr Sorgen machen müssen als wirklich nötig,
- intensive Gespräche mit den Mandanten, um das Mandat zu halten,
- Gespräche mit dem Finanzamtsvorsteher und der Prüferin, um deutlich zu machen, dass hier zu schnell und zu scharf geschossen wurde,
- Gespräche mit dem - zum Glück sehr pragmatischen - Sachbearbeiter in der Strafsachenstelle.
. . . . und was ist dabei herausgekommen?
Eine Einstellung des Verfahrens nach § 170 II StPO - also 1. Klasse - beim einen Ehegatten und eine Einstellung nach § 153a StPO gegen eine Auflage von 450 € - leider nur 2. Klasse beim anderen Ehegatten. Aber immerhin blieb damit die öffentliche Auseinandersetzung um die Angelegenheit und eine Einvernahme an Amtsstelle dem Mandanten erspart.
Und was besonders wichtig ist: Auch bei § 153a StPO besteht die Unschuldsvermutung fort: Es bedeutet kein Präjudiz für die weiterlaufende steuerrechtliche Auseinandersetzung.
Wat lernt uns dat (was lernen wir daraus)?
- Der steuerliche Berater wurde in erheblichem Umfang von produktiver Arbeit abgehalten.
- Auch der Verwaltung sind erhebliche zusätzliche Kosten entstanden, die mit Sicherheit höher liegen als die vereinnahmte Geldauflage (aber die Beamten sind ja sowieso da, ist es dann nicht egal, ob und was sie tun?).
Wir hatten hier bereits eine Diskussion darüber, ob und inwieweit Betriebsprüfungen erfolgreich sind. Die Vermutung wurde geäußert, dass die Finanzverwaltung sich durch die Bekanntgabe lediglich der Mehrergebnisse “in die eigene Tasche lügt”. Diese Vermutung erfährt durch die vorstehenden Ereignisse eine nachhaltige Bestätigung.
Es wäre eine Untersuchung wert, um fest zu stellen, welcher gesamtgesellschaftliche Schaden in Euro und Cent bemessen durch locker sitzende Colts von Betriebsprüfern angerichtet wird. Von den Auswirkungen auf das Steuerklima in diesem unserem Lande will ich gar nicht reden . . . .
2 Kommentare
Rauchende Colts….
So hieß doch mal eine Fernsehserie, vielleicht Ist die Prüferin die Tochter eines Hauptdarstellers?
Herr Rembert Schwarze, ehemaliger Beamter der Finanzverwaltung, zustängig für die Führung von Betriebsprüfern, hatte schon vor Jahren in einem Betriebsprüfungsseminar zum Besten gegeben, dass er seine Prüfer immer darauf hinweisen musste, dass es bei einer Betriebsprüfung nicht um ihre eigenen Angelegenheiten, sondern um die ihres Arbeitgebers gehe und dass er mit Sorge beobachte, dass die Prüferinnen und Prüfer häufig die Angemessenheit ihrer Prüfungsmethoden und -maßnahmen mißachten und es zu unverhältnismäßigen Folgen kommt.
Offensichtlich sind seine wohl gemeinten Ermahnungen nicht hinreichend auf fruchtbaren Boden gefallen.
Ich bin mir wohl darüber im Klaren, dass sich das Klima zwischen Verwaltung und Steuerbürger weiter abkühlt. Da hilft auch nicht, dass die Verwaltung die Steuerbürger nunmehr Kunden nennt, dass Klimagespräche geführt werden und die vorgesetzten Dienststellen um Glättung der Wogen bemüht sind. Stürmisch wird es bleiben.
… nur noch einige kleine Anmerkungen:
Betriebsprüfer sind zu 90% kommunikationsbereit und konsensfähig. Ärgerlich wird es immer nur dann, wenn man auf eine/n aus der Gruppe der verbleibenden 10% trifft. Dann helfen oft nur harte Bandagen (frühzeitige Information an Sachgebietsleiter und ggf. Finanzamtsvorsteher, Dokumentation von Amtsvergehen etc.).
Und zweitens ist folgendes zu bedenken. Die Finanz- und Zollbeamten werden durch ihre oberen Dienstherren systematisch zu reinen Erfüllungsgehilfen bei der Geldeintreiberei für den Staat gemacht (Stichwort “kalte Steuererhöhungen”). Kürzlich musste ein armer Steuerpflichtiger vor Gericht ziehen, um Recht zu erhalten. Der Finanzrichter stellte dem Vertreter eines Hauptzollamtes nur zwei süffisante Fragen und beendete dann die mündliche Verhandlung nach 15 Minuten. Drei Tage später war die Gerichtsentscheidung da:
- ersatzlose Aufhebung des Steuerbescheides
- alle Kosten zu Lasten der Staatskasse
- Revision nicht zugelassen
Also: Volle Breitseite für das Hauptzollamt. Und das war so vorhersehbar, hatten doch ein anders deutsches und ein niederländisches Hauptzollamt identische Sachverhalte vollkommen entgegengesetzt beurteilt. Aber die Zollbeamten des fraglichen Hauptzollamtes ließen den Fall ungerührt vor das Finanzgericht laufen. Für die Verschwendung öffentlicher Mittel wird natürlich niemand zu Rechenschaft gezogen. Die gesamten Prozesskosten zahlt sowieso der Steuerbürger. Und für die nervliche Belastung der Steuerpflichtigen kommt sowieso niemand auf.
Ich wünsche allen, die auf uneinsichtige Beamte treffen, ein standfeste Jahr 2010. Die Aufforderung kann nur heißen: Wehrt Euch!