Alles dürfen sie nun doch nicht sehen…

… die Betriebsprüfer!

Wenn der Unternehmer seinen Gewinn mithilfe einer Einnahmen-Überschussrechnung nach § 4 Abs 3 EStG ermittelt, so muss er keine reguläre Buchführung erstellen. Insbesondere muss er keine Bestände ermitteln, weder für seinen Wareneinsatz noch für Forderungen oder Verbindlichkeiten. Er ist vom Gesetz dazu nicht verpflichtet.

Tut er das trotzdem, ist das sein Privatvergnügen. Im Falle einer Betriebsprüfung braucht er diese Bestandsbuchführung, die er z.B. für interne Kalkulationen oder betriebswirtschaftliche Planungen erstellt, nicht offen zu legen. ER ist schon gar nicht verpflichtet, sie dem Prüfer in elektronischer Form zur Verfügung zu stellen. Das hat der BFH in einer Grundsatzentscheidung festgestellt.

Der BFH hat den Prüfern klar die Grenzen aufgezeigt, die durch § 147 AO gezogen werden. Nur das, was der gesetzlich vorgeschriebenen Aufbewahrungspflicht unterliegt, dürfen die Prüfer sehen.

Die Konsequenzen für den Unternehmer liegen auf der Hand: Er muss seine EDV-Systeme so konfigurieren, dass Informationen und Auswertungen differenziert erstellt und ausgegeben werden können. Der Datenzugriff mus so eingeschränkt werden können, dass der Prüfer wirklich nur das zusehen bekommt, auf das er Anspruch hat.

Wir geben Hilfestellung dazu, entsprechende Informationsveranstaltungen der sybo AG sind in Vorbereitung!

Wenn Sie aktuell bereits Fragen haben, rufen Sie einfach an.

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Ein Kommentar

  1. Captain Kirk
    Geschrieben 7. Dezember 2009 at 11:07 | Permalink

    An dieser Stelle noch zwei Hinweise:

    In der Praxis treten folgende Probleme auf:

    1) Die “Nebenbuchhaltungen” wie Warenwirtschafts- und Zeiterfassungssysteme sowie Fakturaprogramme entsprechen häufig nicht den gesetzlichen Anbforderungen, wenn sie schon lange im Unternehmen im Einsatz sind.
    2) Besonders kritisch wird es, wenn EDV-Systeme durch neuere und modernere Systeme anderer Anbieter ersetzt werden. Dann gibt es in Praxis immer wieder Probleme, den Datenzugriff in den alten Systemen über einen Zeitraum von 10 Jahren sicher zu stellen.

Ein Trackback

  1. By GDPdU - Nachtrag zur Veranstaltung in Hamburg on 29. März 2010 at 08:01

    [...] tatsächlich ist es nicht ganz so schlimm. Bereits hier im Blog wurde auf Einschränkungen im Datenzugriff hingewiesen. Durch die Referenten von der IT-Fraktion [...]

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