Die schwarz-gelbe Koalition hat Verbesserungen bei der Umsatzsteuer angekündigt. Nach dem am 9. November 2009 im Bundeskabinett beschlossenen Gesetz zur Beschleunigung des Wirtschaftswachstums (Wachstumsbeschleunigungsgesetz) soll ab 2010 für Beherbergungsleistungen im Hotel- und Gaststättengewerbe der ermäßigte Steuersatz von 7% (bisher 19%) gelten. Bundestag und Bundesrat müssen allerdings bis zum 18.12.2009 zustimmen.
Betroffen sein sollen sowohl das klassische Hotelgewerbe wie auch kurzfristige Übernachtungen in Pensionen. Das Übernachtungsgewerbe sollte sich frühzeitig auf die Umstellungen vorbereiten, die in der Silvesternacht anstehen. Dies betrifft u.a. folgende Bereiche:
- EDV-Anpassungen bei Rechnungslegungs- und Fakturaprogrammen
- Umsatzsteuervoranmeldungen
- Schulung und Information von Mitarbeitern
Dabei wird es nicht darauf ankommen, wann Verträge geschlossen wurden, wann die Hotelrechnung ausgestellt oder bezahlt wird. Entscheidend ist nur, wann die Leistung erbracht wird. Checkt jemand am 29. Dezember 2009 ein und am 2. Januar 2010 wieder aus, wird ein Teil der Leistung wahrscheinlich mit 19% und ein anderer Teil mit 7% abzurechnen sein.
Abschlagzahlungen, Anzahlungen und ähnliches, die 2009 vereinnahmt werden, sind mit 19% abzurechnen. Erfolgt die Übernachtung erst im Januar 2010, sind Endrechnungen mit 7% auszustellen. Die Minderung der Umsatzsteuer von 19% aus den Anzahlungsrechnungen erfolgt dann in der Umsatzsteuervoranmeldung Januar 2010. Ob die Finanzverwaltung hier Erleichterungen in der praktischen Abwicklung zulassen wird, bleibt abzuwarten.
Die neue Bundesregierung plant, den Katalog der Leistungen, die mit 7% abgerechnet werden können, insgesamt auf den Prüfstand zu stellen. Daraus können sich positive wie negative Auswirkungen für einzelne Branchen ergeben.
2 Kommentare
Und wieder hat der Gesetzgeber eine Chance zur Steuervereinfachung und zur Streitvermeidung vertan.
Wenn sämtliche Umsätze im Bereich der Gastronomie unter dem 7-%-igen Steuersatz zusammengefasst worden wären, hätte endlich der permanente Streit um Lieferung außer Haus (7% Umsatzsteuer) und Verzehr an Ort und Stelle (19%) ein Ende - aber so?
Es gibt neues Konfliktpotential. Wenn bei einer Übernachtung das Frühstück mit eingerechnet wird, stellt sich die Frage, ob es sich bei der “Übernachtung mit Frühstück” um eine einheitliche Leistung zu 7% handelt, oder ob das Frühstück separat mit 19% abgerechnet werden muss. Ich fürchte, es wird auf das letztere hinauslaufen. Ich sehe da wieder Finanzgerichtsprozesse am Horizont aufziehen.
Die Frage ist, ob die Mehreinnahmen aus der Umsatzsteuer für die Hotelfrühstücke die Kosten für diese Prozesse auf Seiten der Obrigkeit decken…
Wir müssen uns leider damit abfinden, dass die Geschenke der Regierenden so verteilt werden, wie die Lobby verteilt ist.
Warum bekommen die Hoteliers an der Oststee, die quasi eine Buchungsgarantie durch ihre exponierte Lage haben, den Segen ab, aber die Gastronomen, die durch die beschränkte Abzugsfäigkeit von Bewirtungskosten und die durch die Finanzkrise ausgelöste Sparsamkeit der Unternehmen arg gebeutelt sind, gehen vollständig leer aus? Die Milliarden, die in die Autoindustrie gesteckt wurden, haben Signalwirkung, die sieht jeder. Der Gastronom, der die geliebte Kneipe um die Ecke betreibt, muss aber bald schließen, denn er hat nichts mehr, was er zusetzen kann. Die Altersversorgung hat er nämlich schon vor 3 Jahren versetzt in der Hoffnung, dass die Tage auch wieder besser werden.
Die Regierung hat die Chance vertan, gerecht zu sein. Und Vereinfachung wäre es allemal gewesen, alle Hotel- und Gastronomieumsätze mit 7 % zu verteuern. Da gebe ich Herrn Peters recht. Der Harmonisierung im europäischen Steuerrecht hätte es auch gut getan, denn verschiedenerorts werden diese Umsätze bereits mit dem ermäßigten Steuersatz versteuert,