Die Erbschaftsteuer ist ab 2009 zu einer empfindlich hohen Steuer geworden. Dies gilt besonders dann, wenn das Vermögen an entfernte Verwandte oder gar an nicht verwandte Personen vererbt werden soll. Dann gelten die Steuerklasse II oder III, die sich durch niedrige Freibeträge und Steuersätze bis zu 50% auszeichnen.
Es gibt verschiedene Gestaltungsüberlegungen, die hohe Steuerlast für solche Erben zu mindern. Eine dieser Möglichkeiten ist die Adoption. Denn auch für Adoptivkinder gilt die Steuerklasse I mit seinen signifikant niedrigeren Steuersätzen und dem Freibetrag von 400.000 €.
Allerdings ist die Adoption, insbesondere die von Erwachsenen, nicht so einfach. Ist das Hauptmotiv in der potentiellen Senkung der Erbschaftsteuer zu sehen, dürfte ein Familienrichter der Annahme des Kindes nicht zustimmen. Es muss ein entstandenes Eltern-Kind-Verhältnis nachgewiesen werden.
Außerdem hat die Adoption weitreichende rechtliche Folgen. Adoptivkinder haben im Erbfall die gleichen Erb- und Pflichtteilsansprüche wie leibliche Kinder. Gleichzeitig entstehen dieselben gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen wie im normalen Eltern-Kind-Verhältnis.
Die Adoption ist wegen seiner weitreichenden rechtlichen Folgen häufig nur der letzte Notanker, um ausufernde Erbschaftsteuerbelastungen zu vermeiden.
Im internationalen Erbfall ist die Adoption häufig auch ein Mittel, unerwünschte Folgen des ausländischen Erbrechtes und hohe Erbschaftsteuerbelastungen zu vermeiden. Allerdings ist dann häufig auch ausländisches Adoptionsrecht zu beachten.
Ein Kommentar
“Außerdem hat die Adoption weitreichende rechtliche Folgen. Adoptivkinder haben im Erbfall die gleichen Erb- und Pflichtteilsansprüche wie leibliche Kinder. Gleichzeitig entstehen dieselben gegenseitigen Unterhaltsverpflichtungen wie im normalen Eltern-Kind-Verhältnis.” Bedeutet dies auch – konsequent weiter gedacht – dass adoptierte KInder von den leiblichen Kindern ihrer Eltern (also ihren Geschwistern) geschwisterlich erben können, natürlich nur im Falle deren frühzeitigen Ablebens und wenn keine anderen Anspruchsteller vorhanden sind. Die generellere Frage lautet: Sind adoptierte Kinder nur in Bezug auf die Adoptiveltern erbberechtigt oder “schmuggeln” sie sich in das gesamte Erbgeflecht einer Familie ein?