Eine Pressemitteilung des Bundesministeriums der Finanzen BMF lässt aufhorchen:
Nach statistischen Aufzeichnungen der obersten Finanzbehörden der Bundesländer haben die Betriebsprüfungen im Jahr 2008 Mehrsteuern von über 14,6 Milliarden Euro erbracht. Berücksichtigt wurden die Ergebnisse aus Prüfungen gewerblicher Unternehmen, freiberuflich Tätiger, land- und forstwirtschaftlicher Betriebe sowie bei andernen Steuerpflichtigen. Die Ergebnisse aus Lohnsteueraußenprüfungen, Umsatzsteuer-Sonderprüfungen und der Steuerfahndungsdienste sind in diesen Mehrergebnissen nicht enthalten.
Hoffentlich lügt sich das BMF nicht in die eigene Tasche. In solchen Statistiken sind nämlich die Folgewirkungen zugunsten der geprüften Unternehmen nicht enthalten. Häufig werden Bilanzansätze korrigiert. Beliebtes Beispiel sind Rückstellungen, die nicht oder nicht in voller Höhe anerkannt werden. Kommt es dann in Folgejahren aber zu den Aufwendungen, für die Rückstellungen gebildet wurden, wirkt sich der Aufwand dann aus. Der Vorteil für die Finanzbehörden reduziert sich auf einen Zinsgewinn.
Auf jeden Fall müssen sich Unternehmen und in Zukunft auch gut verdienende Privatpersonen auf die Verschärfung in Betriebsprüfungen einstellen. Hinzu kommt die Prüfung digitaler Daten (Stichwort GDPdU), die es den Finanzbehörden erleichtert, aus Massendaten Fehler in Buchhaltungen und anderen digitalen Daten aufzudecken.
Die sybo wird deshalb Ende des Jahres Seminare für Mandanten und andere Betroffene anbieten, in denen die besonderen Risikopotentiale von Betriebsprüfungen darstellen werden.
7 Kommentare
Die Mehrsteuern sind nur die eine Hälfte der Angelegenheit. In vielen Fällen kommt es in Zusammenhang mit Betriebsprüfungen noch zu Auseinandersetzungen mit der Finanzverwaltung, die bis zum Bundesfinanzhof gehen können. Das verursacht natürlich nicht nur dem Steuerbürger erhebliche Kosten, sondern auch der Finanzverwaltung. Es fragt sich, wie hoch diese Kosten wohl sein mögen…
Bei Einspruchsverfahren drängt sich dem steuerlchen Berater der Verdacht auf, dass zumindest einige Finanzämter die Rechtsbehelfe verfolgen nach dem Motto: Ich bin ja sowieso im Amt, da ist es völlig egal, was ich tue…
Und einige Referatsleiter führen nachweislich Finanzgerichtsprozesse nicht aus Überlegung einer gerechten und sinnvollen Anwendung deutscher Gesetze oder europäischer Richtlinienvorgaben, sondern nur aus einem Grund:
Um herauszufinden, wie weit Gerichte mitgehen, um Gesetze zu Lasten des Bürgers zu dehnen.
Die Finanzverwaltung rüstet permanent auf. Zusätzlich zur Prüfsoftware IDEA wird nun auch das Programm AIS TaxAudit eingesetzt. Neben der maschinellen Auswertbarkeit von strukturierten Daten (z.B. Buchhaltung, Zeitwirtschaft, Materialwirtschaft ) erwarten die Außenprüfer auch die “maschinelle Auffindbarkeit” elektronisch übermittelter Handelsbriefe, inkl. Mails.
Niemand ist verpflichtet seine Finanzbuchführung elektronisch zu erledigen. Die jungen Prüfer werden aber mit einer handgefertigten Finanzbuchführung z. B. in einem Journal nichts mehr anfangen können. Mich reizt es deshalb immer mehr einem Prüfer, wenn er kommt und prüfen will, bei einem kleineren Betrieb ein Journal vorzulegen. Die Zeit würde ich gerne investieren.
Wie steht so schön im GDPdU-Schreiben des BMF: “Nach § 147 Abs. 6 AO ist der Finanzbehörde das Recht eingeräumt, die mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellte Buchführung des Steuerpflichtigen durch Datenzugriff zu prüfen”.
Es soll noch Unternehmen geben, die keine Fibu-Software einsetzen, eine Verpflichtung dazu besteht nicht. Das Recht auf Datenzugriff betrifft aber nicht nur die Finanzbuchhaltung, sondern auch die vorgelagerten Anwendungen. Selbst kleine Handwerksbetriebe nutzen für Angebots- und Auftragsabwicklung Software.
In Workshops werde ich manchmal gefragt, ob man nicht wieder seine Rechnungen mittels Word schreiben solle, dann könnten die Daten nicht maschinell ausgewertet werden. Dieses Recht hat der Steuerpflichtige, wir können auch wieder in Höhlen leben.
Wenn die Finanzbehörden wirklich ernst machen und ihre rechtlichen Möglichkeiten voll ausschöpfen, haben 80% der deutschen Wirtschaft wirklich ernst zu nehmende Probleme. Bisher nehmen die meisten Unternehmen diese Probleme nicht ernst. Das wird sich aber ändern. Irgendwann kommt ein “scharfer” und EDV-kundiger Prüfer: Und dann gibt es Stress.
Und weil die meisten Unternehmen nicht vorbereitet sind, werden diese Prüfer weit mehr sehen, als ihnen die Unternehmen eigentlich zeigen müssten. Ich behaupte einfach, dass viele kleine und mittlere Unternehmen keinen Plan für die gesetzeskonforme Beschränkungen für Zugangsberechtigungen für Betriebsprüfer haben. Im Ergebnis kann er sich dann beim Direktzugriff alle Programme und vor allem alle Jahre ansehen (auch diejenigen, die außerhalb des Prüfungszeitraumes liegen).
Kleine und mittlere Unternehmen gehen mit den potentiellen Gefahren momentan sehr lax um. Und dann kommt dieser s……. Spruch: “Die ganzen letzten Betriebsprüfungen sind so durchgelaufen, da wird in der Zukunft auch nichts passieren.”
Das ist genauso, als wenn man die Titanic betritt und sagt: “Das Schiff kann nicht sinken.” Kann es eben doch, wie die Kollision mit einem Eisberg 1912 bewies.
Und die Waffen der Finanzverwaltung werden schärfer, siehe JStG 2009. Die Einführung des sog. Verzögerungsgeldes (2.500€ bis 250.000€), wenn der Steuerpflichtige der Aufforderung zur Einräumung des Datenzuriffs im Rahmen einer Außenprüfung innerhalb einer angemessenen Frist nicht nachkommt. Oft wird der Mehrwert übersehen, den die ordnungsgemäße Umsetzung der gesetzlichen Anforderungen auch für das Unternehmen selbst bringt. Der langjährige Zugriff auf wichtige Daten und Dokumente ist auch für das Unternehmen von großem Interesse. Manchmal werden die revisionssicher gespeicherten Informationen (z.B. Mails) auch als Beweis vor Gericht benötigt.