Steuerhinterziehungs-Bekämpfungsgesetz: Besserverdiener im Fadenkreuz?

Gesetzgeber und BMF lieben das Außerdem. So dient das am 1. August in Kraftgetretene Steuerhinterziehungs-Bekämpfungsgesetz nicht nur der Verbesserung von Ermittlungsmöglichkeiten im Bereich von inländischen Geschäftsbeziehungen mit „unkooperativen“ Steueroasen. Es dient außerdem der Ausweitung der Ermittlungsmöglichkeiten bei besserverdienenden Privatpersonen ganz unabhängig von dem Bestehen ausländischer Anknüpfungspunkte. Zu diesem Zweck wurden einige Neuregelungen in die Abgabenordnung eingefügt.

Eine Änderung der Abgabenordnung erklärt Außenprüfungen bei bestimmten Steuerpflichtigen für zulässig. Darunter fallen nicht nur Steuerpflichtige, die nach „objektiv erkennbaren Anhaltspunkten“ über bestimmte ausländische Geschäftsbeziehungen verfügen. Betroffen sind außerdem Steuerpflichtige, die in einem Kalenderjahr positive Überschußeinkünfte von mehr als 500.000 € erzielen. Unbeachtlich ist, ob daneben auch negative Überschußeinkünfte erwirtschaftet werden.

Für den Fall einer Außenprüfung werden den betroffenen Privatpersonen dieselben Verpflichtungen auferlegt wie Betrieben. Dazu gehört zum Beispiel, Unterlagen entweder nach den Vorgaben des Betriebsprüfers maschinell auszuwerten oder die Daten dem Betriebsprüfer auf einem maschinell verwertbaren Datenträger zur Verfügung zu stellen, falls die Unterlagen zuvor mit Hilfe eines Datenverarbeitungssystems erstellt wurden.

Weiter gilt für die betroffenen Steuerpflichtigen ab nun die Verpflichtung, Belege über die Einnahmen und Werbungskosten sechs Jahre lang aufzubewahren zu müssen. Die Verletzung der Aufbewahrungspflichten kann die Festsetzung eines sog. Verzögerungsgeldes nach sich ziehen. Bei Steuerpflichtigen mit bestimmten ausländischen Geschäftsbeziehungen können darüber hinaus bei Verweigerung einer eidesstattlichen Versicherung Besteuerungsgrundlagen geschätzt werden.

Die zeitliche Anwendung der Neuregelungen soll in der sog. Steuerhinterziehungsbekämpfungsverordnung festgelegt werden. Nach derzeitigem Erkenntnisstand sollen die Neuregelungen erstmals für Besteuerungszeiträume gelten, die nach dem 31.12.2009 beginnen, wobei für die Ermittlung der Einkunftsgrenzen der Besteuerungszeitraum 2009 zugrundegelegt werden soll.

Besonders interessant ist in diesem Zusammenhang die Regierungsbegründung zur Schaffung der Möglichkeit von Außenprüfungen bei besserverdienenden Privatpersonen: „Sie [die Ergänzung der Abgabenordnung; Anm. d. Verf.] ist erforderlich, da solche Prüfungsfälle regelmäßig von erheblicher Bedeutung sind und beachtliche Mehrergebnisse aufweisen.“ Inwiefern „solche Prüfungsfälle“ von Bedeutung sind, wird nicht gesagt. Dem Leser deucht an dieser Stelle, dass als Grund für die betreffenden Gesetzesänderungen weniger die vielbemühte Gleichmäßigkeit der Besteuerung eine Rolle spielte als vielmehr die Aussicht auf „schnelles Geld“. Vielleicht sollten Gesetzgeber und BMF ihre Auslegung des Gleichheitssatzes noch einmal überdenken. Und außerdem Kampfgetöse unterlassen, durch das Besserverdiener pauschal in die Nähe von Steuerhinterziehern gerückt werden.

Autoren: Thorsten Bader (Steuerberater, Hamburg) und Katrin Busch (Master of International Taxation, Hamburg)

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3 Kommentare

  1. Captain Kirk
    Geschrieben 21. August 2009 at 09:06 | Permalink

    Das Thema wirft gleich die nächsten Fragen auf:

    Kann die Finanzverwaltung auch digital gespeicherte Daten (Buchhaltungsprogramme, Finanzanlageverwaltungsprogramme, E-Mail-Verkehr etc.) prüfen?

    Wird es bei Privatpersonen auch einen Direktzugriff geben?

    Müssen Privatpersonen in der Lage sein, den Finanzbehörden entsprechende GDPdU-Datenträger zur Verfügung zu stellen?

    Wie lang müssen Privatpersonen ihre digital gespreicherten Daten auf Speichermedien vorhalten?

    Müssen sie sich auch mit den Problemen bei Systemwechseln auseinandersetzen?

    Müssen sie Verfahrendokumentationen der eingestzten Programme vorhalten?

    usw.

    Die GDPdU vollumfänglich auf Privatpersonen anwenden zu wollen, dürfte diese Personengruppe wahrscheinlich vollkommen überfordern.

  2. Der Berater
    Geschrieben 21. August 2009 at 10:45 | Permalink

    Die meisten Menschen gehen doch davon aus, dass alle anderen so denken und handeln, wie sie selbst. Unsere Politiker versuchen ihr Volk zunehmend zu überwachen und zu kontrollieren. Sie unterstellen, dass wir korrupt sind und Steuern hinterziehen. Das lässt doch ganz tief blicken . . . . .

    Daneben drängt sich mir die Frage auf, ob unsere Volksvertreter dann auch hinsichtlich Steuerhinterziehung etc. geprüft werden? Vielleicht sollten wir bei denen sogar anfangen. Aber wer soll die prüfen? Die Steuerbeamten sind doch befangen, wenn sie ihre “Arbeitgeber” prüfen. Das wäre sicherlich eine tolle Aufgabe für Steuerberater oder Wirtschaftsprüfer. Wenn das jedes Jahr ein anderer machen würde, bis wir alle durch sind, dann wäre es vielleicht sogar gerecht.

  3. Captain Kirk
    Geschrieben 21. August 2009 at 19:23 | Permalink

    Klasse Idee: Der Staat würde uns gleich noch eine Einnahmequelle sichern.

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