Neues vom “unverschämten” Finanzbeamten

Heute früh, ich war noch nicht richtig munter, rief mich ein Finanzbeamter an. Die Ansparabschreibung (80.000 Euro) im Jahresabschluss einer Apotheke, wäre nicht möglich, weil das Betriebsvermögen über 204.000 Euro liege. „Schei…“, dachte ich, sagte aber freundlich zu, zurück zu rufen. Das sollte ich bis 12 Uhr tun, da er nicht wisse, ob er am Nachmittag Zeit habe.

Da ich jetzt ohnehin hellwach war, habe ich den Jahresabschluss sofort geprüft. Tatsächlich, das Betriebsvermögen war mit 350.000 Euro ausgewiesen – auf der Aktivseite (für Laien: Das ist die „falsche Seite“. Damit ist der Betrag negativ und deshalb deutlich kleiner als 204.000 Euro).

Mein Problem: Wie erkläre ich jemandem vom Amt, der offenkundig von Bilanzen keine Ahnung hat, dass eine positive Zahl auf der Vermögensseite der Bilanz wirtschaftlich weniger als Null ist? Um es kurz zu machen, wir haben uns nicht gestritten, der Beamte hat sich entschuldigt und die Sache war erledigt.

Bleibt die Frage, wie krass dürfen Fehler von Beamten sein, um sie klaglos hinzunehmen? Und wer zahlt meinen Einsatz wenn sich solche unsinnigen Anrufe häufen?

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4 Kommentare

  1. Captain Kirk
    Geschrieben 29. Juni 2009 at 08:36 | Permalink

    Die Sache mit dem Bezahlen ist einfach:

    Finanzamt venanlagen lassen.
    Einspruch einlegen!
    Fehler nachweisen.
    Amtshaftung geltend machen.
    Prozess führen!
    Prozesskosten geltend machen.
    Revision des Finanzamtes ertragen.
    Prozess vor dem OLG gewinnen.
    Noch mehr Kosten geltend machen.

    Genau so könntes es ablaufen. In der Folge sollte man die Entscheidungsträger in den Finanzbehörden gleich noch einmal verklagen: Wegen Verschwendung öffentlicher Mittel…

  2. Geschrieben 29. Juni 2009 at 12:24 | Permalink

    Sicherlich im Ablauf richtig - aber was das alles kostet. Neben dem Geld des Mandanten auch sein kostbarstes Gut - seine Zeit. In der Regel Zeit, die er nicht hat. Die Verfahrensdauer vor dem FG Greifswald beträgt derzeit aus eigener Erfahrung ca. ein Jahr - bis zur ersten mündlichen Verhandlung. In einem Flächenland wie M-V geht ein ganzer Arbeitstag allein für die An- und Abreise drauf. Eine Kosten-Nutzen-Analyse ist daher stets angebracht.

    Alternativvorschlag: den Mandanten auf die Beanstandung des FA hinweisen - gleichzeitig das Ergebnis der eigenen Prüfung und der anschließenden Besprechung mitteilen. Den Kostenvorteil zugunsten des Mandanten nicht unbeachtet lassen - er wird es danken.

  3. Der Berater
    Geschrieben 29. Juni 2009 at 12:44 | Permalink

    Liegt das Problem nicht wo ganz anders?

    Wir werden ständig mit neuen, garantiert unverständlichen Steuergesetzen überhäuft. Die Beamten der Finanzverwaltung werden von höchster Stelle unter Druck gesetzt, hohe Fallzahlen zu erreichen.

    Unter Stress häufen sich die Fehler. Das ist altbekannt.

    Wie wäre es, wenn die einzelnen Vorschriften von den Ministern des jeweiligen Resorts vor ihrer Verabschiedung einer Prüfungskomission, die entsprechend dem Bevölkerungsquerschnitt zusammengesetzt ist, innerhalb von 30 min. erläutert werden müssten. Sollte es ihm nicht gelingen, dass wenigstens 70% der Teilnehmer verstehen, was er will, dann kann über das Gesetzt nicht beschlossen werden.
    Diejenigen, die das Gesetz entworfen haben, müssten es dann unentgeltlich nachbessern, bis es funktioniert.

    Ich weiß, dass das Utopie ist. Aber mich k….. unsere Politiker und diejenigen, die unsere Gesetze entwerfen schlichtweg an. Sie können tun und lassen, was sie wollen. Sie werden n i e zur Rechenschaft gezogen.

  4. Captain Kirk
    Geschrieben 29. Juni 2009 at 17:31 | Permalink

    zu Herrn Westenberger: Mein Vorschlag war natürlich Satire. In der Praxis wird das keiner machen, es sei denn, er will wirklich etwas beweisen.

    zu Der Berater: Unsere niederländischen Nachbarn haben ein anderes aber wirkungsvolles Instrument entwickelt. Gesetze müssen vorher darauf untersucht werden, ob sie volkswirtschaftlich von Nutzen sind. Und das muss dokumentiert werden. Komplizierte Gesetze haben es dann schwerer, weil die Kosten der Rechtsanwendung für Verwaltung und Bürger überproportional ansteigen. Aber schon die dezidierte “Sozialbilanzierung” würde unsere ordnungswütigen Politiker und Ministerialbeamten davon abhalten, vollkomen unsinnige, unverständliche oder kleinliche Gesetzesvorhaben zu veranlassen. Sie hätten schlicht nicht die Zeit.

    Oder werden dann 100.000 neue Beamte eingestellt, um die volkswirtschaftliche Sinnlosigkeit ihrer Einstellung beweisen zu dürfen?

    Auf jeden Fall würden so 100.000 ansonsten arbeitslose Diplom-Volkswirte von der Straße geholt? Oder hat Deutschland gar keine 100.000 diplomierte und arbeitslose Volkswirte? Falls nein, müssten wir diese dann wahrscheinlich aus den USA und Japan mit einer deutschen Green-card in das gelobte Land der Regelungswut holen. Aber bitte erst, nachdem das dann notwenige “Greencard-Gesetze zum Einwanderungsstatus ausländischer diplomierter Volkswirte und deren gesellschaften Intergration” durch die wenigen schon eingestellten Volkswirte auf ihren volkswirtschaftlichen Nutzen überprüft werden.

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