Kommunikation ist wichtig für den wirtschaftlichen Erfolg . . .

so die zweifellos überraschende Feststellung des Bundesfinanzhofs. In zwei Urteilen (28.08.2008, VI R 44/04 und VI R 35/05) hat er den Werbungskostenabzug für eine Supervisionskurs und für einen NLP-Kurs (Neurolinguistisches Programmieren) zugelassen.

In beiden Fällen ging es um leitende Angestellte, die solche Kurse besucht hatten, um ihre Kommunikationsfähigkeit zu verbessern. Die Kosten hierfür hatten sie selbst getragen und den Abzug als Werbungkosten bei ihren Einkünften aus nichtselbständiger Arbeit beantragt. Dies wollten die zuständigen Finanzbeamten nicht akzeptieren.

Es ist zu vermuten, dass Finanzbeamte jegliche Form der Kommunikation und damit auch die Verbesserung der Kommunikationsfähigkeit im Berufsleben für überflüssig halten. Wie sonst hätten sie zu dem Schluss kommen können, dass die oben angeführten Kosten steuerlich nicht abzugsfähig sein können.

Die Richter des BFH haben jedoch erkannt, dass solche Softskills im Berufsleben unabdingbar sind und die Werbungskosten uneingeschränkt zugelassen. Damit sind solche Aufwendungen natürlich auch bei Gewerbetreibenden und bei selbständig Tätigen als Betriebsausgaben abzugsfähig.

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Ein Kommentar

  1. Dat Ossi
    Geschrieben 18. März 2009 at 13:23 | Permalink

    Zu diesen Urteilen kann ich nur sagen, dass endlich mal ein Richter nicht an der wirklichen Welt vorbei entscheidet sonder sich in diese versetzen kann.

    Bitte mehr von solchen Urteilen und der Finanzbeamte wird erkennen, dass auch er sich fortbilden kann. :-)

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