Abgeltungssteuer und ausländische Kapitalanlagen

Die Abgeltungssteuer wird für viele Kapitalanleger zu keinen wirklichen Vereinfachungen führen. Das gilt aber auf jeden Fall für deutsche Kapitalanleger, die Konten oder Depots bei ausländischen Kreditinstituten unterhalten. Und natürlich auch für diejenigen, die direkt in gewisse ausländische Investmentfonds investiert haben. Diese Anleger müssen zwangsläufig alle Kapitaleinkünfte und Gewinne aus der Veräußerung entsprechender Wertpapiere in ihre Einkommensteuererklärung aufnehmen.

Die richtige Behandlung solcher Einkünfte wird häufig aber schon dadurch erschwert oder gar unmöglich, weil ausländische Banken oder Fondsgesellschaften nicht alle steuerlich relevanten Daten zur Verfügung stellen. Dann kann man Detektiv spielen. Und die Ermittlung der korrekten Einkünfte, der anrechenbaren Steuern und weiterer notwendiger Daten ist ein höchst komplexer Vorgang. Die sybo AG hat deshalb beschlossen, ihre Mitarbeiter, die solche Einkommensteuererklärungen erstellen, in zwei Ganztagesseminaren zu schulen. Titel der Veranstaltungen war:

Internationale Besteuerung von Investmenteinkünften
- Probleme in der Einkommensteuererklärung / Das Mysterium Anlage AUS -

Die Veranstaltungen fanden am 25. Februar 2009 in Hamburg für die Mitarbeiter der nördlichen Niederlassungen und am 4. März 2009 in Frankfurt für die Mitarbeiter der südlichen Niederlassungen statt. Es war für alle anstrengend. Aber es war die Mühe wert.

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