Der wohl derzeit prominenteste Steuersünder Deutschlands, Klaus Zumwinkel, ist zu zwei Jahren Haft auf Bewährung und einer Geldbuße in Höhe von ca. 1 Mio. Euro verurteilt worden.
Viele haben gespannt auf dieses Urteil gewartet, da nur wenige Wochen zuvor, am 02.12.2008, der BGH mit seinem Grundsatzurteil vom 02.12.2008 - 1 StR 416/08 das Strafmaß für Steuerhinterziehung deutlich angehoben hatte. Zur Erinnerung, in dem Urteil hieß es, dass bei der Hinterziehung eines Betrages in Millionenhöhe nur dann eine aussetzungsfähige Freiheitsstrafe in Betracht komme, wenn besonders gewichtige Milderungsgründe vorlägen.
Diese besonderen Milderungsgründe scheinen nach Meinung des Bochumer Landgerichts bei Klaus Zumwinkel vorgelegen zu haben. Sein ausführliches Geständnis zu Beginn der Verhandlung hat das Gericht anscheinend zu diesem „milden“ Urteil bewegt. Die Demontage des Ex-Postchefs in den Medien wurde hingegen nicht mildernd berücksichtigt, obwohl die Verteidiger dies gefordert hatten. Auch soll es lt. Staatsanwaltschaft bezüglich des Strafmaßes keine vorherigen Absprachen mit dem Angeklagten gegeben haben. Der Vorsitzende Richter Mittrup hatte dies ebenfalls zu Beginn der Verhandlung erwähnt; jedoch hatte er hinzugefügt, dass die Parteien vor Beginn erörtert hätten, was sie vorhaben.
Interessant erscheint auch, dass das Landgericht Bochum schon vorab lediglich zwei Verhandlungstage anberaumt hat. Scheinbar wurde hier im Vorfeld mehr besprochen, als man hinterher zugeben wollte.
Fest steht also nur, dass kein „Deal“ schriftlich fixiert worden ist. Das ist aber auch eher unüblich. Was hingegen in den mündlichen Erörterungen alles besprochen und vereinbart wurde kann nur erahnt werden.
Armin Nack, der Vorsitzende des für Steuerstrafsachen zuständigen 1. Strafsenats beim BGH in Karlsruhe zeigte sich gegenüber dem Spiegel vom Urteilsspruch des Bochumer Landgerichts scheinbar überrascht. Insbesondere wenn ein Steuersünder in der Verhandlung nur das einräumt, was längst erwiesen ist, kann nach Meinung der Karlsruher Richter nicht mit großer Milde gerechnet werden. Die Richter des BGH hätten daher durchaus auch drei Jahre Freiheitsstrafe vertreten können.
Auf eine Revision will jedenfalls sowohl die Staatsanwaltschaft als auch die Verteidigung verzichten, was aber nicht verwunderlich erscheint. Die Staatsanwaltschaft hatte zwei Jahre auf Bewährung gefordert und diese bekommen. Herr Zumwinkel wollte alles möglichst schnell ohne einen Aufenthalt im Gefängnis hinter sich bringen und aus der Öffentlichkeit verschwinden. Jeder hat also das bekommen was er wollte. Außer Millionen von Beobachtern, die mal wieder miterleben durften, was sie schon immer vermutet haben, dass selbst in einer Demokratie nicht jeder gleich ist.

12 Kommentare
Der “Fall Zumwinkel” stinkt zum Himmel. Ist doch schon komisch, daß der Amtsrichter den Haftbefehl einen Tag zu spät unterschrieb und damit die Jahre verjährt waren, die eine Hinterziehung von über 1 Mio gebracht und Zumwinkel damit auf jeden Fall hinter schwedische Gardinen gebracht hätten.
In der deutschen Rechtsprechung wieder immer mehr mit zweierlei Maß gemessen. Ein Peter Graf wurde damals mit Fußfesseln in den Gerichtssaal gebracht, Zumwinkel betritt und verläßt ihn als freier Mann.
Und ein kleiner Einbrecher, der Dieter Bohlen ausraubt, bei vier Brüchen insgesamt nicht mal 1/2 Mio erbeutet, wandert für 12 1/2 Jahre ein, mit anschließender Sicherungsverwahrung. Das steht genauso in keinem Verhältnis zu Tat wie das Urteil Zumwinkel - nur mit umgekehrten Vorzeichen.
Wir entwickeln uns immer mehr zur Bananenrepublik.
Gruß
GG
P.S. ich empfehle wärmestens die Lektüre dieses Stern-Artikels aus dem Dezember 2008
http://www.stern.de/politik/deutschland/:Steuerfahndung-Frankfurt-Eiskalt/649420.html
Ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass beide Parteien darum bemüht waren, unbedingt Milderungsgründe zu (er)finden. Damit bleibt Zumwinkel ein freier Mann und die unbequeme Frage, ob geklaute Beweismittel im Strafverfahren verwertet werden dürfen, außen vor. Damit haben vermutlich beide Seiten genau das was sie wollten. Was auf der Strecke bleibt, ist ein gerechtes Strafmaß. Wer einen Kiosk überfällt und 500 EUR erbeutet, begeht eine schwere Straftat und wandert für Jahre in den Knast. Wer 1.000.000 EUR Steuern “klaut”, kommt mit Bewährung davon. Was lehrt uns das: Kleinkriminalität lohnt sich nicht.
Noch ein Hinweis zum zitierten BGH-Urteil. Der Bundesgerichtshof ist zwar das höchste Zivilgericht Deutschlands. Dennoch sind Richter vorgelagerter Instanzen wie Landgerichte oder Oberlandesgericht bei der Strafmaßbemessung nicht an den Spruch des BGH gebunden. Als Tatsachenrichter entscheiden sie allein über das Strafmaß.
Allerdings darf man die Signalwirkung des BGH-Urteils nicht unterschätzen. Und die bezieht sich nicht nur auf Richter unterer Instanzen. Nunmehr werden Steuerfahnder und Staatsanwälte deutlich härter gegen Steuersünder vorgehen können. Die übliche Praxis der Einstellung des Verfahrens gegen Zahlung einer Geldbuße könnte seltener werden.
Die ganze Sache hat allerdings auch einen großen Haken. Werden steuerliche Verfehlungen flächendeckend vor die Gerichte getragen, werden diese in einer Flut von Steuerstrafverfahren untergehen. Hierauf sind die Gerichte personell überhaupt nicht eingerichtet .
Die Sache Zumwinkel hat mein Vertrauen in die Justiz in ihren Grundfesten erschüttert. Das hat mit Demokratie und Gerechtigkeit nicht im Geringsten etwas zu tun. Willkürr herrscht in unsrem Land, Einfluss und Geld. Natürlich muss jedes Verbrechen geahndet werden, doch die Relationen schwimmen! Ich fühle mich ganz und gar in in meinem Gerechtigkeitsdenken beschnitten, wenn es Bewährungsstrafen für Delikte in Millionenhöhe gibt, für den “kleinen Mann” aber jede noch so lächerliche Verkehrswidridkeit mit deutscher Genauigkeit verfolgt wird. Mal abgesehen von all den Absprachen die hier im Fall Zumwinkel doch wohl ganz offensichtlich gelaufen sind.
Ich bin so sauer!!!!!!!
Hallo Frau Werwolf,
ich habe den von Ihnen empfohlenen Artikel “Eiskalt abserviert” (http://www.stern.de/politik/deutschland/:Steuerfahndung-Frankfurt-Eiskalt/649420.html) gestern abend gelesen und konnte dann nicht mehr gut schlafen.
Ich war nicht so naiv zu glauben, dass Deutschland ein Muster-Rechtsstaat ist, dass die Gewaltenteilung funktioniert und dass eine Einflussnahme auf Richter, Staatsanwälte oder Ermittler praktisch ausgeschlossen ist. Ich war aber naiv genug zu glauben, dass es hierbei eine absolute Grenze gibt, die niemand überschreitet. Wenn es aber offenkundig möglich ist, mehrere Steuerfahnder einer einzigen Abteilung amtsärztlich für verrückt erklären zu lassen, um sie in den Vorruhestand zu zwingen, dann ist jede, aber auch wirklich jede Grenze überschritten. Dann sollten wir alle nicht mehr ruhig schlafen! Dann sollten wir dieser ehrenwerten Gesellschaft … eh, ich meine natürlich diesen “ehrenwerten” Politikern und ihren willfährigen Werkzeug in den Amtsstuben zeigen, was wir davon halten - mit zivilen Ungehorsam.
Für die betroffenen Beamten wird es kein Trost sein. Aber ich habe Hochachtung vor Ihrer Courage und wünsche Ihnen, dass Sie rehabilitiert werden.
hallo emma,
als ich den Artikel gelesen habe, habe ich ihn erstmal vor Wut durchs ganze Wohnzimmer geworfen (gehöre zu den Ausdruckernundaufdemsofalesern). Für mich war’s doppelt schlimm, weil ich einen Teil der Betroffenen, die auf der Seite des Bösen stehen, aus meiner Frankfurter Zeit kenne und das nicht für möglich gehalten hätte. Schlagartig wurde mir auch klar, warum Wolfgang Schad zur Überraschung Vieler im November 2007 “aus persönlichen Gründen” schlagartig sein Amt als Präsident des Hess. Leichtathletikverbandes aufgegeben hat.
Selbst falls der Stern ein wenig übertrieben haben sollte, was ich allerdings nicht vermute: “schlimm” ist eine schwere Untertreibung für das, was dort aufgedeckt wurde.
Hallo Frau Werwolf,
Sie haben recht. Diese Geschichte macht betroffen. Und sie macht wütend. Ich war heute morgen, obwohl ich eine Nacht darüber geschlafen hatte, noch so wütend, dass ich die ganze Fahrt über bis ins Büro überlegt habe, was ich dazu schreiben will. Es fielen mir eine Menge Sachen ein. Das meiste allerdings habe ich dann doch nicht geschrieben - aus Angst, mir womöglich eine Strafanzeige einzuhandeln.
Zu dem Stern-Artikel, dem Zumwinkel und dem deutschen Rechtsstaat zwei Literatur-Hinweise:
1. Horst-Eberhard Richter “Die hohe Kunst der Korruption” - dort steht, wie´s gemacht wird, und
2. Friedrich-Christian Delius “Mein Jahr als Mörder”, ein Stück deutscher Kriegs- und Nachkriegsgeschichte, die zusammen mit dem Sternartikel erst richtig zum Augenöffner wird: Wer nach der Lektüre von F.C.Delius hoffte, die Probleme der deutschen Justiz hätten sich mit dem Aussterben der NAZI-Richtergeneration aufgelöst, wird den Stern-Artikel mit einer besonderen Betroffenheit lesen.
Ja es ist schon alles sehr verwunderlich, wenn man jetzt auch noch hört das sich Herr Zumwinkel auf sein Schloss ins Ausland abgesetzt hat. Ich möchte den auf Bewährung verurteilten sehen der auch einfach so ins Aulsand ausreisen darf.
Heute ist in der Zeitung zu lesen, dass die Staatsanwaltschaft ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren gegen den “Arzt” einleitet, der mit einem mutmaßlichen Gefälligkeitsgutachten die 4 Steuerfahnder für “verrückt” und dienstunfähig erklärt hat.
Ich setze 10 Euro darauf, dass das Verfahren eingestellt wird. Hält jemand aus der sybo dagegen?
Nee, dagegen möchte ich eigentlich nicht halten, ich sehe die Einstellung auch kommen. Aber ich setze 10 € darauf, dass die Einstellung nirgendwo mehr in der Presse gemeldet wird. Das ist nämlich regelmäßig so. Also, wer mir die Pressequelle “Verfahren eingestellt” innerhalb von 6 Monaten liefert, hat 10 € gewonnen. (Blogs zählen nicht und die taz auch nicht.)