Die fabelhafte Besteuerung der Beamten

Petz lag vor seinem Bau. Die Sonne brannte ihm auf den Pelz und wieder einmal dachte er versonnen, wie gut es ihm doch gehe. Seit er einen Vertrag mit dem Jäger hatte, der ihm jeden Tag einen kostenlosen Hasen zusicherte, verlief sein Leben geradezu luxuriös. Nur der „Zehnte“, den er hierfür jeden Monat an die Elstern abliefern musste, störte ein wenig.

Plötzlich fiel ein Schatten auf sein Gesicht. Nachbar Isegrim, der Beamte, war zu ihm getreten. „An was denkst Du?“ fragte dieser. „Daran, dass es mir gut geht“, antwortete der Bär süffisant dem Wolf.

Isegrim verzog das Gesicht zu einem Grinsen.

„Du bist zu genügsam, Petz. Es stimmt wohl, du hast einen Vorteil. Aber erstens musst Du ihn mit den Elstern teilen. Und zweitens; wenn es deinem Arbeitgeber passt, bekommst Du von ihm ab morgen nichts mehr. Ich hingegen habe als Beamter einen mehrfachen Vorteil. Erstens habe ich eine lebenslängliche Futtergarantie. Zweitens kostet die mich keinen Cent. Und drittens – das ist das Allerbeste mein Lieber - hat mich noch nie eine Elster danach gefragt! Da wurde der Bär zornig…

Was soll uns diese Geschichte lehren?

Beamte habe gegenüber anderen Arbeitnehmern einen gleich mehrfachen wirtschaftlichen Vorteil: nämlich erstens einen grundsätzlich lebenslangen Kündigungsschutz, der zweitens unentgeltlich ist und drittens nicht versteuert wird! (um viertens, fünftens, sechstens … soll es vorerst nicht gehen)

Die einzige Frage soll sein, ist ein kostenloser Kündigungsschutz steuerlich ein „geldwerter Vorteil“? Und verstößt die heutige Rechtspraxis der Nichtversteuerung gegen den Gleichmäßigkeitsgrundsatz, der gebietet, dass Steuergesetze gleichmäßig angewendet und durchgesetzt werden? Schließlich unterscheidet das Einkommensteuergesetz bei den Einnahmen nicht zwischen Beamten und Nichtbeamten, sondern regelt ganz neutral:

Einnahmen sind alle Güter, die in Geld oder Geldeswert bestehen und dem Steuerpflichtigen im Rahmen einer der Einkunftsarten des § 2 Abs. 1 Satz 1 Nr. 4 bis 7 EStG zufließen (§ 8 Abs. 1 EStG).

Ein Blick in die Fachliteratur genügt, um zu erfahren, wie man diese Rechtsnorm zu verstehen hat:

Als Einnahme wird jeder wirtschaftliche Vorteil erfasst. Gleichgültig ist, unter welcher Bezeichnung und Form er gewährt wird. Der subjektiven Vorstellung, ob und in welcher Höhe eine Einnahme vorliegt, kommt keine Bedeutung zu. Entscheidend ist, ob ein objektiver Betrachter aus der Sicht des Empfängers bei diesem einen vermögenswerten Vorteil als Gegenleistung für eine Leistung bejahen würde (L. Schmidt, Kommentar zum EStG 27. Auflage 2008 s. 775, Rz 12 und 13).

Entscheidend ist also nicht, ob der Einzelne seine Unkündbarkeit als wirtschaftlichen Vorteil empfindet. Es kommt vielmehr nur darauf an, ob objektiv ein wirtschaftlicher Vorteil vorliegt. Und schließlich, ob ihm dieser Vorteil als Gegenleistung für eine Leistung im Rahmen seines Dienstverhältnisses zufließt.

Liegt ein wirtschaftlicher Vorteil vor?

Ja! Denn Arbeiter und Angestellte müssen 1,65 % ihres Bruttogehaltes (Arbeitnehmeranteil) an das Arbeitsamt zahlen, um einen ähnlichen Schutz zu erhalten (Arbeitslosenversicherung), wie ihn Beamte ohnehin haben (Unkündbarkeit). Ein unstreitbarer Vermögensvorteil.

Ist dieser Vorteil eine Gegenleistung für die Leistung?

Ja! Denn dieser wirtschaftliche Vorteil setzt voraus, dass sich der Beamte dem Beamtenrecht unterwirft und eine Arbeitsleistung für den Staat erbringt.

Fließt der Vorteil im Rahmen einer Überschusseinkunftsart zu?

Ja! Denn Beamte erzielen Einkünfte aus nichtselbständiger Arbeit.

Fazit:

Die Frage, ob Beamte einen geldwerten Vorteil in Höhe der hälftigen Beiträge zur Arbeitslosenversicherung haben, den sie nicht versteuern, erscheint mehr als berechtigt. Erstaunlich ist allenfalls, dass bislang noch keiner laut über dieses Thema nachgedacht hat. Dabei gibt es nach Angaben des statistischen Bundesamtes rund 1,8 Millionen Beamte in Deutschland (Stand 2007). Es geht also nicht um ein paar Peanuts, sondern um nicht vereinnahmte Steuern im geschätzten zweistelligen Millionenbereich. Pro Monat wohlgemerkt!

Dieser Schätzung liegt ein angenommenes monatliches Bruttodurchschnittsgehalt von 3.000 € zugrunde. Das allerdings sollte inzwischen locker übertroffen werden. Nach Berechnungen des statistischen Bundesamtes lag das durchschnittliche Salär aller Beamten bereits im Juni 2007 bei 3.160 € (statistisches Bundesamt).

Die Gretchenfrage ist: Warum verzichtet der Staat auf Millioneneinnahmen? Und das, obwohl hohe Staatsverschuldung und leere Kassen ihn anderswo zu immer schärferen Gesetzen treiben. Die Antwort ist simpel: weil das „Beamtenkartell“ funktioniert. Still, leise, versteckt und - wenn es geht - unter Ausschluss der Öffentlichkeit arbeitet es zäh und erfolgreich für seinen Stand in Parlamenten, Ministerien, Gerichten und Ämtern. Beamte machen die Gesetze - Politiker verabschieden sie nur. Beamte verwalten sich so praktisch selber und können sich zudem bei ihrem Abwehrkampf gegen Einschnitte auf Politiker, auf das Grundgesetz und auf dessen Hüter verlassen.

Deshalb, liebe Lehrer, Polizisten, Zöllner, Soldaten, Staatsanwälte, müssen Sie sich keine Sorgen machen: Ihre Kolleginnen und Kollegen werden ohne jeden Zweifel eine juristisch einwandfreie Begründung dafür finden, dass Sie Ihren geldwerten Vorteil auch in Zukunft unversteuert genießen können.

Ach übrigens, die Fabel ist noch nicht zu Ende:
… Der Wolf sah schließlich den Bär mitleidig an und legte nach: „Die Eulen haben dafür gesorgt, dass du deine Rente voll versteuern musst. Ich auch. Nur habe ich für meine Rente nie einen Cent bezahlt. Du schon. Gleichwohl Bär, kannst du deine Beiträge hierfür nicht einmal voll vom „Zehnten“ kürzen!“

Da lief das Fell des Bären blau an…

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19 Kommentare

  1. paul-max
    Geschrieben 16. Februar 2009 at 12:04 | Permalink

    Offenkundig ist der “geldwerte Vorteil” ein verbreitetes Problem. Denn nicht nur unseren Beamten fehlt - jedenfalls bei sich selbst - das gesunde Rechtsempfinden hierfür. Auch Politiker stolpern in regelmäßigen Abständen über den Vorteil in Geldeswert. Die Liste derer, die sich darin verstrickt haben, enthält zahlreiche namenhafte Persönlichkeiten. Sie reicht von K. Biedenkopf, über R. Scharping, L. Meyer, G. Gysi, bis Cem Özdemir - allein in den letzten 10 Jahren. Und sie ließe sich sicher unschwer erweitern. Ihre (nicht immer steuerlichen!) Verfehlungen liefern indes eindrucksvolle Praxisbeispiele des „geldwerten Vorteils“:

    Die verbilligte Werkswohnung
    der ehemalige Ministerpräsident Sachsens, K. Biedenkopf (CDU) soll nach einer Pressemitteilung von K. Nolle (Mitglied der sächsischen Landtages) 10 Jahre lang eine Villa am Dresdener Elbhang für eine Sozialmiete von 8,15 DM/qm bewohnt haben - Dienstboten, Gärtner und Koch selbstverständlich inklusive.

    Die private Nutzung des Dienstfahrzeugs
    Frau Biedenkopf wiederum nutzte die schwarzen Dienst-Limousinen ihres Ehemanns nebst Personenschützern u. a. zur Abholung ihrer Enkel aus dem Kindergarten, mit Dauerabholberechtigung für den Fahrer

    Die kostenlose Kleidung
    R. Scharping (SPD) geriet in das Visier der Koblenzer Bußgeld- und Strafsachenstelle als geprüft wurde, ob Herrn Scharping Klamotten im Wert von 55.000 DM versteuert hat, die ihm PR-Berater Hunzinger gestellt hatte

    Der Bezug verbilligter Leistungen
    L. Meyer erhielte als Angestellter bei RWE Strom zu vergünstigten Konditionen. Das Problem war darüber hinaus: Diesen Strom erhielte er auch dann noch, als er gar nicht mehr für RWE tätig war, weshalb der geldwerte Vorteil schlussendlich in die Nähe vom Schmiergeldzahlungen rückte

    Nicht immer, und das muss ausdrücklich erwähnt werden, ging es bei diesen Vorteilen um steuerliche Verfehlungen. Aber immer um Skandale, Rücktritte und vor allem ging es um fehlende Moral!

  2. Captain Kirk
    Geschrieben 16. Februar 2009 at 20:39 | Permalink

    Eigentlich würde man sich wünschen, dass hierzu auch mal ein Beamter Stellung nimmt. Denn jede Medallie hat immer ihre zwei Seiten.

  3. Oimel
    Geschrieben 16. Februar 2009 at 21:49 | Permalink

    Ich bin kein Beamter. Aber ich bin froh, dass es vom Grunde her diese Spezies gibt. Denn sie sind - so der historische Ursprung - treue Staatsdiener, die ihre eigenen Interessen hinter die der Allgemeinheit stellen. Sie gehören - eigentlich - zu den Besten der Besten, Zumindest ist das so bei Ihrer Ernennung. Und … Eliten werden elitär vergütet. Ich denke, dass wir im Grunde nichts dagegen haben können, dass Menschen, die weit überdurchschnittliches leisten, auch weit überdurchschnittlich vergütet werden.

    Die Wirklichkeit stellt sich aber aus unserer alltäglichen Erfahrung so dar, dass wir nur ein Zerrbild sehen: der Beamte, der sich uns offenbart, ist nicht der elitäre Besserkönner, sondern ein ganz einfacher Arbeiter, der nur seine Pflicht tut. Eben nur seine Pflicht, keinen Handschlag darüber hinaus. Nicht selten erscheint er uns als mißmutiger Geselle, der nicht uns dient, sondern wir sind dafür da, dass er sein Geld bekommt und wir stören ihn in seinem Beamtendasein.
    Dieses Zerrbild ist von der Politik geduldet, ich meine sogar gefördert worden, indem nicht klar genug dokumentiert wird, dass und wie die Beamten in ihrer Leistungserbringung für den Bürger kontrolliert und bei Fehlverhalten ggf. auch sanktioniert werden.

    Ich finde es unethisch, den Beamten den schwarzen Peter zuzuschieben. Wenn das System diese Fehler erlaubt, dann sind die daran schuld, die zulassen, dass Menschen dieses System für sich ausnutzen. Das sind letzten Endes wir Bürger. Denn allgemeines Gemecker hat noch nie etwas verändert, sondern nur konkrete, mutige und klar formulierte Anforderungen an die Entscheidungsträger. Zugegeben, das ist wesentlich anstrengender und arbeitsaufwendiger, als das Meckern.

    Lasst uns nicht meckern, dafür sind die Ziegen da. Lasst uns mit dem uns von Gott gegebenen Verstand Veränderungen mit Vehemenz und Klarheit einfordern und Fehler anprangern. Am Besten ist es, wenn wir mit gutem Beispiel vorangehen.

  4. opa
    Geschrieben 17. Februar 2009 at 08:41 | Permalink

    Ein kleiner Trost ist vielleicht, dass die Beamten im Bundetag auch nicht perfekt arbeiten - vor allem die vielen Lehrer nicht. Hätten die besser aufgepasst, wäre ihnen die Panne mit dem häuslichen Arbeitszimmer nicht passiert. Die Aufwendungen sind nämlich insbeondere für die Spezies der Lehrer nicht mehr abziehbar, weil es bei denen nicht den Mittelpunkt der gesamten beruflichen Tätigkeit darstellt. Man kann es aber auch als eine der üblichen verdeckten Steuererhöhungen sehen, wobei hier natürlich im Sinne des Artikels von Arno Nym wenigstens ein ganz kleiner Ausgleich geschaffen wird.

  5. emma
    Geschrieben 17. Februar 2009 at 08:54 | Permalink

    Finanzbeamte hinterziehen selbst Steuern? Unvorstellbar!

    Aber wenn es zutrifft – und ich glaube, dass es mindestens zutreffend sein könnte – dann liegt die Schlussfolgerung nicht fern, dass letztlich auch beim geldwerten Vorteil ein Vollzugsdefizit besteht. Das wiederum könnte bedeuten, dass die Besteuerung der Privatnutzung aller (!) Firmenwagen in Deutschland verfassungswidrig wäre. Ein Traum und ein Albtraum zugleich.

  6. Merlin
    Geschrieben 17. Februar 2009 at 09:01 | Permalink

    Jedem Steuerzahler seinen Beamten! Dann werden die es noch bedauern, unkündbar zu sein…
    Wer 50.000 € p.a. Steuern zahlt, bekommt einen Polizisten. Wer 80.000 € Steuern zahlt, bekommt einen Studienrat oder einen Staatsanwalt, ab 100.000 € gibts vielleicht Regierungsdirektoren oder Ministerialräte. Der Steuerzahler könnte seinen Beamten regelmäßig zum Rapport einbestellen, hätte Mitspracherechte in Personalräten und bei Beförderungen und könnte den Beamten - seinen Beamten - so ein (oder richtiger zwei) Leben lang begleiten.

    Die einzige Gefahr, die ich dabei sehen, dass es Bereiche gibt, in denen auch Beamte Steuern zahlen und sich dann entsprechend einen Ihrer eigenen Spezies halten könnten - der Staatsrat einen Grundschullehrer, der Polizeipräsident einen aus dem Strafvollzug. Aber wäre das tatsächlich eine Gefahr?

    Wenn die Beaufsichtigung der eigenen Beamten sich im öffentlichen Bereich abspielen würde, dann gäbe es als Quotenbringer nicht mehr Big Brother oder das Dschungelcamp (hier schleißt sich ein Kreis), sondern die Doku-Soap “Mein Beamter und ich”, und das wäre doch mal was, denn die Beamten sind unkündbar und dürften nicht hinausgewählt werden….

  7. Lothar
    Geschrieben 18. Februar 2009 at 00:08 | Permalink

    Mann, da ist aber einer stolz auf seine idee, und dann nennt er noch nicht einmal seinen namen. Ich als beamter muss immer meinen namen nennen, wenn ein bürger danach fragt, dann wenn er mich nämlich einschüchtern will. Dies ist ein geldwerter nachteil und dafür bekomme ich keine steuervorteile sondern gehaltsnachteile. Das wird oft vergessen und auch, dass unsere unkündbarkeit und unsere sogenannte beamtensicherheit auch mit miserabel ausgestatteten arbeitsplätzen, nicht vorhandenem streikrecht und all diesen geldwerten nachteilen ausgestattet ist. Also bitte etwas gerechter oder wie heißt das im text? gleichmäßigkeitsgrundsatz? Wir beamte sind grundsätzlich-alle-gleich-mäßig-bezahlt.

  8. Der Berater
    Geschrieben 18. Februar 2009 at 10:39 | Permalink

    zunächst wundere ich mich, wohin hier die Diskussion abgleitet. Im Beitrag ging es doch eigentlich nur um die fehlende Gleichmäßigkeit der Besteuerung. Das ist doch angeblich das Ziel unseres Gesetzgebers - behauptet er wenigstens.
    Schließlich war es ein Beamter, der dafür gesorgt hat, dass wir Angestellten in Zukunft unsere Renten voll versteuern müssen, obwohl wir die Einzahlungen hierfür aus versteuertem Geld geleistet haben und wenn überhaupt nur teilweise steuerlich geltend machen konnten. Er hatte nämlich die fehlende Gleichmäßigkeit der Besteuerung gerügt.

    Typisch für Deutschland ist, dass so ein Thema, nur weil Beamten betroffen sind, sofort zur Beamtenschelte abgewertet wird.

    Ich kann deshalb gut verstehen, wenn der Autor lieber Arno Nym bleiben will

  9. Geschrieben 18. Februar 2009 at 11:34 | Permalink

    Manche Dinge sind ganz einfach.

    Der Sachverhalt, den der Autor hier recherchiert hat, stimmt: Beamte sind unkündbar und zahlen nichts in die Arbeitslosenversicherung ein. Steuerlich ist diese Tatsache wie ein geldwerter Vorteil zu sehen, den die Beamten aber nicht versteuern müssen. So richtig, so einfach.

    Die Kommentare zum Artikel gehen an dieser Argumentationskette vorbei. Man mag das bedauern, aber ganz offensichtlich HAT niemand ein Gegenargument. Ebenso richtig, ebenso einfach.

    Für mich stellt sich also die einfache Frage: Warum klagt eigentlich niemand gegen diese ungleichmäßige Behandlung?

  10. emma
    Geschrieben 18. Februar 2009 at 12:39 | Permalink

    Daumen hoch Herr Peters. Endlich findet sich jemand, der die ganze Diskussion wieder auf das eigentliche Thema zurück bringt.

    Was bisher kommentiert wurde geht m.E. in die falsche Richtung: Es geht nicht um Politiker. Es geht nicht um das häusliche Arbeitszimmer. Schon gar nicht geht es darum, dass Beamte im Grunde vom Steuerzahler bezahlt werden. Es geht schlussendlich auch nicht um die Rentenbesteuerung. Und es ist auch nicht wirklich ein starkes Argument, tatsächliche oder vermeintliche Vorteile von Beamten zu saldieren.

    Man kann ja für oder gegen die Meinung von Arno Nym argumentieren. Man kann es witzig, ironisch, bissig, richtig, falsch oder sonst wie tun. Nur denke ich, man sollte es zur Sache tun. Oimel hat recht: “lasst uns nicht (blos) meckern … dafür sind die Ziegen da”

  11. Geschrieben 18. Februar 2009 at 13:01 | Permalink

    @ emma

    Weiter oben schreibst Du:
    “Das wiederum könnte bedeuten, dass die Besteuerung der Privatnutzung aller (!) Firmenwagen in Deutschland verfassungswidrig wäre. Ein Traum und ein Albtraum zugleich.”

    Ich habe das nicht verstanden. Könntest Du mich steuer-inhaltlich aufklären?

  12. emma
    Geschrieben 18. Februar 2009 at 13:07 | Permalink

    Es wäre doch wünschenswert, mal die Meinung der Finanzverwaltung zu hören! Also los. Traut Euch!

  13. emma
    Geschrieben 18. Februar 2009 at 13:25 | Permalink

    Hallo Herr Peters,

    denken Sie mal an die Besteuerung von Spekulationseinkünften zurück. Bei den einem wurden sie besteuert, bei anderen nicht, weil die Finanzverwaltung nicht in der Lage war,diese Einkünfte zu ermitteln. Wenn eine Rechtsnorm zwar auf dem Papier existiert, aber in der Praxis nur unzureichend umgesetzt wird, liegt ein sogenanntes Vollzugsdefit vor. Hierdurch könnte der Gleichheitsgrundsatz verletzt sein, was zur Verfassungswidrigkeit führt und bei Spekulationseinkünften auch dazu geführt hat.
    Haben wir beim geldwerten Vorteil nicht eine ähnliche Situation? Sie stehen zwar im Gesetz (§ 8 EStG), aber wenn Arno Nym Recht hat, dann wird die Rechtsnorm nicht gleichmäßig angewendet. Dann wäre die Besteuerung aller !geldwerten Vorteile rechtswidrig. Sicherlich ist es etwas komplizierter. Aber meine Meinung ist ja auch nur eine Hypothese. Übrigens, bei der Einberufungspraxis der Bundeswehr ist das Vollzugsdefizit auch in der Diskussion.

  14. Dr. B
    Geschrieben 18. Februar 2009 at 19:18 | Permalink

    Wow, der Einwand in dem Beitrag ist wirklich gut.
    Ich muss zugeben, mir ist das bisher nicht aufgefallen.
    Also steuerlich gesehen handelt es sich tatsächlich um einen geldwerten Vorteil aber warum zieht keiner damit vors Gericht?
    Klar, man kann jetzt argumentieren, dass es eh nichts bringen wird aber mal im Ernst, hat tatsächlich jemand gedacht, dass alle Arbeitnehmer die gleich hohe Werbungskostenpauschale bekommen wie unsere Abgeordnenten? Doch nicht wirklich oder? Aber trotzdem wurde geklagt.
    Auch wenn es auf den ersten Blick nicht wirklich was bringt, muss so eine Ungerechtigkeit vor Gericht. Gibt es keinen Anwalt oder Steuerberater der dafür zu begeistern ist? Alleine schon das Aufsehen in den Medien, den Bekanntheitsgrad den man damit erlangen würde, dürfte doch Lohn genug für die Mühe sein.

  15. emma
    Geschrieben 19. Februar 2009 at 12:56 | Permalink

    Gute Frage Dr. B!

    Irgendwann wird schon irgendwer das Thema aufgreifen. Und wenn es der Gesetzgeber ist, der den § 3 EStG eine neue Nr. 64 a anfügt:

    Steuerfrei sind… bei Arbeitnehmern, die zu einer inländischen juristischen Person des öffentlichen Rechts in einem Dienstverhältnis stehen und dafür Arbeitslohn aus einer inländischen öffentlichen Kasse beziehen, alle geldwerten Vorteile i.S. des § 8, die sie mit Ihrer Berufung als Beamte erlangen.

    Sollte es so kommen, will ich aber Geld für meine Arbeit an diesem Gesetz.

  16. Apeman
    Geschrieben 19. Februar 2009 at 13:14 | Permalink

    Hier verstehe ich etwas nicht: Warum soll man beim Gesetzgeber daran mitwirken, dass die Steuerfreiheit der geldwerten Vorteile der Beamten nachträglich per Gesetz in §3 EStG gebilligt wird? Das ergibt doch keinen Sinn. Ich würde eher meine Mitwirkung in den Dienst einer Klage stellen.

  17. emma
    Geschrieben 19. Februar 2009 at 14:04 | Permalink

    Ich wollte nur ironisch sein. Ist vielleicht nicht so gut angekommen?

  18. Geschrieben 20. Februar 2009 at 10:18 | Permalink

    @ emma,

    ja, das sehe ich auch schon kommen, dass der § 3 EStG einfach erweitert wird und gut ist und wenns du dagegen klagst, dann heisst es hinterher im schlimmsten Fall der Gesetzgeber soll doch bitte das Gesetz bis 2012 ändern.

  19. emma
    Geschrieben 20. Februar 2009 at 13:21 | Permalink

    Hi Spidermann
    Ich würde ja mit Verweis auf den Gleichheitsgrundsatz gegen die Besteuerung meines Dienstwagens klagen. Aber mein Dienstwagen ist kein “Wagen”, sondern ein Saxo mit einem geldwerten Vorteil von vielleicht 100 EUR. Der müsste dann noch 50 Jahre fahren, damit ich die Kosten der Klage wieder rein bekomme.
    Und außerdem habe ich schon ein Duell mit dem FA Schwetzingen hinter mir, nachdem ich in eigener Sache “Seling” geltend gemacht habe. Die Umsatzsteuersonderprüferin hat daraufhin - kein Witz - mit dem Bandmaß mein Haus vermessen. Als das nicht ausreichte, um mir eine niedrigere betriebliche Nutzung als 10% nachzuweisen, wollte man von der Flächenberechnung plötzlich nichts mehr wissen. Man verstieg sich zu der Behauptung, dass die Rauminhalte heranzuziehen sind, weil das Haus giebelhoch offen ist. Als ich wissen wollte, wo das steht, ließ man auch das wieder fallen. Nun war es das Carport, dass man vergessen hatte einzubeziehen … irgendwann habe ich aufgegeben und einfach die 20.000 EUR Vorsteuer zurück überwiesen. Ich hatte damals einfach keine Lust mehr mich zu streiten. Zum Glück wie wir heute wissen.
    Aber nun wegen des Saxo´s anzufangen, da habe ich einfach kein Bock drauf.
    Vielleicht fährt ja einer Porsche, damit sich der Aufwand auch lohnt?

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