Nachdem das Bundesverfassungsgericht dem Gesetzgeber im Zusammenhang mit der Pendlerpauschale eine schallende Ohrfeige erteilt hat, bekamen wir von unseren regierenden Politikern vollmundig versprochen, dass wir in den ersten drei Monaten des Jahres 2009 die uns zustehenden Steuern erstattet bekommen.
So weit, so gut. Jetzt flattern die ersten geänderten Steuerbescheide den geprellten Steuerzahlern zu. Die freuen sich und denken, dass nun alles gut sei. Weit gefehlt. Wer seinen Bescheid genau liest, der findet einen Vermerk. Darin ist zu lesen:
“Die Festsetzung der Einkommensteuer ist gemäß § 165 Abs. 1 S. 2 Nr. 3 AO vorläufig im Hinblick auf die durch Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom 9. Dezember 2008 angeordnete Verpflichtung zur gesetzlichen Neuregelung der steuerlichen Berücksichtigung von Aufwendungen für die Wege zwischen Wohnung und Arbeitsstätte/Betriebsstätte. Sollte aufgrund der gesetzlichen Neuregelung dieser Steuerbescheid aufzuheben oder zu ändern sein, wird die Aufhebung oder Änderung von Amts wegen vorgenommen.”
Ist er nicht toll unser Finanzkanister, wie Andreas Müller vom SWR3 Commedy Club zu sagen pflegt? Vor den anstehenden Wahlen bekommen wir das, was uns rechtlich zusteht, damit wir den regierenden Parteien wohl gesonnen sind. Für die Zeit danach lässt er sich die Möglichkeit, uns das wieder zu nehmen. Schließlich habe das Bundesverfassungsgericht ihm doch aufgetragen, eine neue gesetzliche Regelung zu schaffen.
Er könnte dann entscheiden, dass nicht mehr 0,30 €/Entfernungskilometer abzugsfähig sind, sondern nur noch 0,15€/Entfernungskilometer. Er könnte den Abzug von der Nutzung eines eigenen Fahrzeugs oder von öffentlichen Verkehrsmitteln abhängig machen, für die ein Nachweis vorzulegen ist. Ich bin mir sicher, dass er und seine Helfer in dieser Sache mehr Phantasie entwickeln, als ich es überhaupt kann, wenn es darum geht, uns etwas zu nehmen.
5 Kommentare
Also ehrlich gesagt traue ich es keiner Partei zu die vor der Wahl ausgezahlte Pendlerpauschale nach der Wahl nochmals rückgängig zu machen oder zu kürzen. Das würde glaube ich bei den Bürgern gar nicht gut ankommen und einiges an Wählerstimmen kosten. Wir wissen ja, Wählerstimmen ist das einzige Argument das in der Politik zieht. Dass das Geld natürlich auf anderem Wege in den Staatssäckel gelangt ist denke ich schon vorprogrammiert.
Lustig fand ich den Auftritt von Angela Merkel nach der Urteilsverkündung zur Pendlerpauschale. Für mich klang ihre Rede so wie „endlich hat die Gerechtigkeit gesiegt“. Komisch nur dass sie diese Ungerechtigkeit überhaupt zustande gebraucht hatte und dass sie genug Möglichkeiten hatte den Fehler wieder zu korrigieren es aber nicht getan hat. Ich finde, wenn man schon so einen Mist fabriziert, dann sollte man danach wenigstens den Mund halten.
Da muss ich Sie leider enttäuschen. Wenn die Steuerzahler nach den Wahlen wieder über den Tisch gezogen werden, dann haben sie das bis zu den nächsten Wahlen schon wieder vergessen. Die Halbwertszeit für Wählerhirne liegt meines Wissens bei maximal 3 Monaten.
Die Parteien müssen also keine Angst um Wählerstimmen haben, wenn sie die Pendlerpauschale nach den Wahlen wieder kürzen.
also ich gehe auch davon aus, dass die Pendlerpauschale gekürzt wird aber erst nach der Wahl und dann ab 2010. Ich kann mir wirklich nicht vorstellen, dass 2007, 2008 und 2009 geändert wird aber wir werden es ja sehen.
… in diesem Zusammenhang noch etwas anderes. Herr Steinbrück braucht die hohen Steuereinnahmen natürlich auch, um 1,8 Millionen Steuerbeamte zu bezahlen. Und wie diese zum Teil ihre Zeit verbringen, zeigt ein Erlass der Senatsverwaltung für Finanzen Berlin.
Nach dem Erlass sind dreirädrige Motorroller verkehrsrechtlich im Allgemeinen aufgrund des geringen Abstandes der beiden Vorderräder als Krafträder einzustufen. Weisen derartige Fahrzeuge eine Vergrößerung des Abstandes der Vorderräder auf, werden sie zulassungsrechtlich als dreirädrige Kraftfahreuge der Klasse L5e eingestuft. …. Der jeweiligen verkehrsrechtlichen Einstufung eines derartigen Fahrzeuges ist auch kraftfahrzeugsteuerlich zu folgen.
Alles klar?
Merke: Sieh zu, dass die Vorderachse Deines Dreirades nicht zu lang ist, sonst muss Du mehr Steuern bezahlen.
Jetzt möchte ich aber mal wissen, wie viele Manntage die Beamten der Senatsverwaltung für Finanzen haben wohl aufwenden müssen, um diesen Erlass zu verfassen. Ist es wirklich nötig, mit solch wichtigen Arbeiten die öffentlichen Haushalte zu belasten?
Hallo Captain Kirk,
im Conley´s - einen Klamottenkatalog - hat mir meine Frau letztens ein Auto gezeigt, dass auch fliegen kann. Jetzt meine Frage: wie wird das besteuert? Kraftfahrzeug? Flugzeug? Mit oder ohne Energiesteuer auf den Kraftstoff? Bin ich steuerlich dann eine Airline?
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