Bilanzrechtsmodernisierungsgesetz (BilMoG) verschoben!

Das Gesetzgebungsverfahren für das BilMoG wurde wegen der aktuellen Finanzmarktkrise verschoben. Mit der Verabschiedung ist jetzt frühestens im 1. Quartal 2009 zu rechnen.

Der IDW (Institut der Wirtschaftsprüfer) hatte bereits in einem Schreiben vom 17.10.2008 eine Verschiebung der Anwendung des neuen Rechts auf das Jahr 2010 vorgeschlagen. Diese Meinung hat auch am 14. Juli 2008 der Bundesverband öffentlicher Banken vertreten.

Allerdings bedeutet das nicht, dass dieses Gesetz mit den doch zum Teil sehr weitreichenden Bilanzrechtsänderungen “vom Tisch” ist.

Vielmehr sollten sich alle nach HGB bilanzierungspflichtigen Unternehmen und Unternehmer mit ihren Beratern rechtzeitig zusammensetzen, um die möglichen bilanziellen Auswirkungen zu besprechen und gegebenenfalls geeigneten Maßnahmen einzuleiten. Die Eckpunkte zu diesem Gesetz sind in einer PDF-Datei vom Bundesjustizministerium zusammengefasst worden, die hier angesehen werden kann.

Diese zusätzliche Gnadenfrist sollte jeder Bilanzierer nutzen. Besteht doch die Möglichkeit vermeidbare Fehler bei der erstmaligen Anwendung der neuen Regeln schon jetzt auszuschließen. Sie sollten deshalb in jedem Fall darauf achten, dass Sie bereits bei der Erledigung des Jahresabschlusses für 2008 mögliche Auswirkungen der neuen Bewertungsregeln analysieren und besprechen.

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