AEO – Das neue Zauberwort des Außenhandels und der Logistik

Die Terroranschläge des 11. September 2001 haben nicht nur zu den Kriegen in Afghanistan und im Irak geführt. Von den USA und den Europäern sowie anderen Staaten wurden in vielen Bereichen Gesetze erlassen, um besser auf die Terrorgefahr vorbereitet zu sein. Nun hat die Terrorbekämpfung auch das Abgabenrecht, besser gesagt das Europäische Zollrecht erreicht. Hierzu hat die Europäische Union (EU) den Zollkodex geändert (VO (EG) 1875/2006).

Der Zollkodex ist eine Verordnung, die das gesamte Zollrecht in der EU regelt. Ziel der Änderungen ist die striktere Überwachung der internationalen Warenströme. Gesichert werden sollen dabei alle Warenströme vom Hersteller bis zum Endabnehmer. Neu eingeführt wurde in diesem Zusammenhang der Zugelassene Wirtschaftsbeteiligte (Authorized Economic Operator / AEO). In Zukunft sollen alle Beteiligten internationaler Wirtschaftsströme diesen Status erhalten. Es handelt sich um Hersteller, Exporteure, Spediteure, Frachtführer, Zollagenten, Lagerhalter und Importeure. Diese sollen internationale Lieferketten bilden.

Zuständig für Antrag und Bewilligung sind die zuständigen Hauptzollämter. Ein Unternehmen muss dabei folgende Voraussetzungen erfüllen:

  • Angemessene Einhaltung der Zollvorschriften in den letzten drei Jahren
  • Zufriedenstellendes System der Buchhaltung
  • Nachweis ausreichender Bonität
  • Einhaltung angemessener Sicherheitsstandards in Organisation, Transport und Lagerung von Waren

Für Unternehmen der Logistikbranche bedeutet der Status des AEO eine bevorzugte Bewilligung von Verfahrensvereinfachungen durch die Zollverwaltung. Gleichzeitig sollen bei Unternehmen mit AEO-Status weniger physische Kontrollen bei Ein- und Ausfuhr durchgeführt werden. In Zukunft werden international tätige Unternehmen ohne diesen Status wahrscheinlich nicht mehr ungehindert ihren Geschäften nachkommen können. Große Logistikunternehmen werden auch von ihren Geschäftspartnern verlangen, dass diese AEO sind.

Für Außenhandelsunternehmen werden sich hieraus erhebliche Herausforderungen ergeben: Umstellungen in der Organisation und der EDV werden notwendig. Das Meldewesen muss angepasst, organisatorische und tatsächliche Sicherungsmaßnahmen müssen ggf. intensiviert, Verfahrensabläufe müssen geändert werden. Bei Beschäftigung von Zollvertretern und Mitarbeitern wird man in Zukunft darauf achten müssen, dass diese kein Zollvergehen begangen haben.

Die Herausforderungen für Logistik- und Außenhandelsunternehmen werden zunehmen.

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6 Kommentare

  1. Mirelle
    Geschrieben 23. Januar 2009 at 19:35 | Permalink

    Ergänzend sei noch folgendes angemerkt. Auf einer Informationsveranstaltung der Logistik-Initiative Hamburg berichtete mir ein Gesprächspartner, dass sein Unternehmen den AOE-Antrag bei einem Hauptzollamt gestellt hat. Das Hauptzollamt hat ihm mitgeteilt, dass die AEO-Prüfung 300 Tage (!) betragen wird.

    Soviel zur zügigen Umsetzung gesetzlicher Vorgaben durch die Behörden.

    Der Gesprächspartner sagte mir aber auch, dass sich momentan Geschäftspartner mit der Aussage zufrieden geben, dass der AEO-Status beantragt wurde.

  2. Apeman
    Geschrieben 26. Januar 2009 at 18:57 | Permalink

    Halten Sie es für möglich, dass ein solcher AEO auch ein externer, sprich nicht festangestellter Fachmann für die betroffenen Unternehmen (Exporteure, Spediteure, Frachtführer, Zollagenten, Lagerhalter und Importeure) werden könnte? Ich denke an Berater aller Art, also auch an Steuerberater, die eine solche Dienstleistung ausüben könnten. Hier könnte sich doch für den Berufsstand Steuerberater ein neues Fachberater-Thema auftun? Bietet sich geradezu an, seriös genug sind sie ja.

  3. Peter Scheller
    Geschrieben 27. Januar 2009 at 09:45 | Permalink

    ACHTUNG

    … um hier einem Mißverständnis vorzubeugen. Der Status AEO wird Unternehmen gegeben, die Teil internationalen Lieferketten sind. Dieser Status beinhaltet eine ganze Reihe von Sicherheitsmaßnahmen im Unternehmen selbst (ua. auch physische Sicherungsmaßnahmen wie Sicherheitszäune und Videoüberwachung in Lagereibetrieben). Es ist ganz klar, dass nur das Logistikunternehmen selbst die Standards erfüllen kann.

    Aber natürlich werden sich Unternehmen z.T. spezialisierter Berater (IT, Sicherheitstechnik, Personalauswahl etc.) bedienen, um die notwendigen Standards auch sicher zu erreichen.

    In diesem Zusammenhang sei auch auf andere Sicherungsmaßnahmen und deren Zertifizierung wie z.B. nach ISO 28000 hingewiesen.

    Noch etwas in eigener Sache: Es wäre schön, wenn im Blog noch weitere Vertreter der Logistikbranche bloggen würden. Dann könnte man viele Themen aus verschiedenen Blickwinkeln (nicht nur dem steuerlichen) beleuchten.

  4. Apeman
    Geschrieben 27. Januar 2009 at 12:57 | Permalink

    Lassen Sie mich bitte noch einmal nachhaken: Es gibt externe Anbieter für sicherheitsrelevante Dienstleistungen aller Art, die interne Fachkräfte komplett ersetzen können. Beispiel: Externer Sicherheitsbeauftragter (der Mann, der z.B. den Brandschutz, Fluchtwege u.ä. verantwortet) und externer Datenschutzbeauftragter. Die beraten nicht nur, die verantworten auch. Insofern ist Ihr Satz “Es ist ganz klar, dass nur das Logistikunternehmen selbst die Standards erfüllen kann” nicht unbedingt ein Gegenargument. Ich will nur darauf hinweisen, dass sich hier tatsächlich für spezialisierte Berater ein Markt auftun kann, den Logistikunternehmen vermutlich gern outsourcen würden. Das größte Hindernis dürften Haftungs- und Versicherungsfragen sein.

  5. Peter Scheller
    Geschrieben 27. Januar 2009 at 14:31 | Permalink

    Grundsätzlich kann ein Unternehmen für praktisch alle Leistungsbereiche entweder eigene Mitarbeiter oder externe Dienstleister einsetzen. Ggf. können sie natürlich auch im Bereich von Sicherheitsstandards externe Dienstleister einsetzen, die für die Einhaltung der Standards zuständig sind. Dies gilt insbesondere im Bereich der IT-Sicherheit, bei der Personalauswahl und Sicherung entsprechender Sicherheitsstandards im Organisationsbereich. Partiell ist ein Outsourcing also durchaus denkbar. Wie ein solches Outsourcing im Bereich der physischen Sicherheitsstandards (Überwachungssysteme des Betriebsgeländes etc.) erfolgen kann, ist unklar.

    Verantwortlich bleibt aber immer das Unternehmen selbst. Macht der Dienstleister gravierende Fehler, verliert ggf. das Unternehmen seinen Status als AEO. Das dürfte in Zukunft schwer geschäftsschädigend sein. Gleiches gilt übrigens auch, wenn ein Logistikunternehmen im US-Geschäft tätig ist und auf die sog. schwarze Liste der US-Behörden landet. Das ist unabhängig vom Status des Unternehmens als AEO.

    Die Anforderungen an einen AEO sind so vielschichtig und betriffen so viele verschiedene Unternehmensbereiche, dass ein Outsourcing zumindest schwierig wird. Im Ergebnis wird dies aber davon abhängen, wie groß das Logistikunternehmen ist und welche Funktion es ausübt. Reine Logistikdienstleister wie Zollagenten oder Spediteure ohne eigene Beförderungsmittel dürften möglicherweise ein Outsourcing ermöglichen. Bei denen geht es vorwiegend um IT- und Organisationsfragen. Schwieriger stelle ich mir das Outsorcing bei Unternehmen mit großen Flotten von Beförderungsmitteln und insbesondere bei Unternehmen mit großen Betriebsgeländen vor. Aber vielleicht würde es auch hier gehen.

    Es bleiben die schon angesprochenen Fragen nach Haftung und notwendigem Versicherungsschutz des externen Dienstleisters. Da die Schäden bei Fehlverhalten ganz erheblich sein können, werden die Deckungssummen entsprechender Vermögenshaftpflichtversicherungen erheblich sein müssen. Und das wird zu erheblichen Versicherungsprämien führen. Das Haftungsrisiko externer Dienstleister dürften signifikant höher sein, als dasjenige eines externen Datenschutzbeauftragten.

    Die Frage, ob sich hier eine Geschäftsfeld für Steuerberater eröffnet, ist aus meiner Sicht einfach zu beantworten. Bei einer solchen Tätigkeit handelt es sich sicherlich um eine gewerbliche Tätigkeit. Und diese sind Steuerberatern verboten. Einziger Ausweg wäre wahrscheinlich die Gründung einer GmbH oder ähnlichem, die eigenes Personal anstellt und einen Geschäftsführer hat, der nicht Steuerberater ist. Für kleine und mitteler Kanzleien sehe ich eine solche Gestaltung aber nur dann, wenn

    - ein Markt besteht
    - mehrere Kanzleien zusammen die GmbH gründen und
    - genügend geeignetes Personal am Markt verfügbar ist.

  6. Peter Scheller
    Geschrieben 27. Januar 2009 at 14:49 | Permalink

    noch ein ergänzender Hinweis:

    Einige Dienstleistungen könnte ich mir sehr gut im Outsourcing vorstellen. So könnte z.B. die Prüfung, ob ein neuer Geschäftspartner auf irgendwelchen schwarzen Listen steht, den AEO Standard erfüllt oder sonstige Zertifizierungen hat, durchaus sehr gut outgesourced werden. Das könnte auf jeden Fall eine hilfreiche Dienstleistung für kleinere Logistikunternehmen sein, die sich keine eigene Sicherheitsabteilung leisten können oder wollen.

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  1. [...] dem Nachweis eines umzäunten und optisch-überwachten Betriebsgeländes, waren die lückenlosen Sicherheits-Erklärungen unser Logistik- und Gebäudedienstleister, sowie eine kontinuierlich automatisierte Personen- [...]

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