… in den alten Wildwestfilmen sitzt der Colt ziemlich locker – auch einige Betriebsprüfer schießen gern schnell und scharf.
Klar schützt uns selbst das Qualitätsmanagement nicht vor Fehlern. Wenn die dann bei Betriebsprüfungen auftauchen, ist das hochgradig ärgerlich. In solchen Situationen ist es Ziel des Beraters, den Schaden für den Mandaten zu begrenzen.
Wenn die Betriebsprüfung jedoch vorschnell ein Steuerstrafverfahren einleitet, bekommt die ganze Veranstaltung schnell eine andere Qualität. So ging es mir kürzlich. Die Einleitung des Strafverfahrens wurde in der Schlussbesprechung von der Sachgebietsleiterin den betroffenen Eheleuten bekanntgegeben. Den Rest der Besprechung benutzte die Prüferin, um sich auf meine Kosten zu profilieren. Eine unschöne Situation.
In der Folge hatten wir – ein befreundeter Rechtsanwalt und ich (alleine darf ich nicht beide Eheleute im Strafverfahren vertreten) – eine Reihe von Gesprächen:
- Intensive Gespräche mit den Mandanten, um dafür zu sorgen, dass zumindest die Nachtruhe sichergestellt ist und sie sich nicht mehr Sorgen machen müssen als wirklich nötig,
- intensive Gespräche mit den Mandanten, um das Mandat zu halten,
- Gespräche mit dem Finanzamtsvorsteher und der Prüferin, um deutlich zu machen, dass hier zu schnell und zu scharf geschossen wurde,
- Gespräche mit dem – zum Glück sehr pragmatischen – Sachbearbeiter in der Strafsachenstelle.
. . . . und was ist dabei herausgekommen?
Eine Einstellung des Verfahrens nach § 170 II StPO – also 1. Klasse – beim einen Ehegatten und eine Einstellung nach § 153a StPO gegen eine Auflage von 450 € – leider nur 2. Klasse beim anderen Ehegatten. Aber immerhin blieb damit die öffentliche Auseinandersetzung um die Angelegenheit und eine Einvernahme an Amtsstelle dem Mandanten erspart.
Und was besonders wichtig ist: Auch bei § 153a StPO besteht die Unschuldsvermutung fort: Es bedeutet kein Präjudiz für die weiterlaufende steuerrechtliche Auseinandersetzung.
Wat lernt uns dat (was lernen wir daraus)?
- Der steuerliche Berater wurde in erheblichem Umfang von produktiver Arbeit abgehalten.
- Auch der Verwaltung sind erhebliche zusätzliche Kosten entstanden, die mit Sicherheit höher liegen als die vereinnahmte Geldauflage (aber die Beamten sind ja sowieso da, ist es dann nicht egal, ob und was sie tun?).
Wir hatten hier bereits eine Diskussion darüber, ob und inwieweit Betriebsprüfungen erfolgreich sind. Die Vermutung wurde geäußert, dass die Finanzverwaltung sich durch die Bekanntgabe lediglich der Mehrergebnisse „in die eigene Tasche lügt“. Diese Vermutung erfährt durch die vorstehenden Ereignisse eine nachhaltige Bestätigung.
Es wäre eine Untersuchung wert, um fest zu stellen, welcher gesamtgesellschaftliche Schaden in Euro und Cent bemessen durch locker sitzende Colts von Betriebsprüfern angerichtet wird. Von den Auswirkungen auf das Steuerklima in diesem unserem Lande will ich gar nicht reden . . . .