Vorsteuerabzug gefährdet

Logistikunternehmen erbringen ihre Leistungen vielfach im grenzüberschreitenden Kontext. Werden umsatzsteuerliche Detailbestimmungen nicht beachtet, können sich erhebliche steuerliche oder wirtschaftliche Risiken ergeben, wie der nachfolgende Fall verdeutlicht.

Die International Logistics GmbH mit Sitz in Hamburg erhält einen interessanten und großen Logistikauftrag. In diesem Zusammenhang muss sie über einen Zeitraum von 3 Jahren (2007 bis 2009) ein ganzes Bündel von Logistikleistungen anbieten.

Eine Teilleistung besteht darin, hochwertige Waren aus der Schweiz nach Deutschland zu befördern. Die Beförderungsstrecken in der Schweiz und in Deutschland sind durchschnittlich ca. 200 km lang. Die International Logistics GmbH beauftragt den Frachtführer, die Truckstopp GmbH aus Freiburg, mit den Transporten. Über den Dreijahreszeitraum rechnet die Truckstopp GmbH für die Transportleistung insgesamt 100.000 € zzgl. 19.000 € Umsatzsteuer ab. Die Mitarbeiter der Rechnungseingangskontrolle bei der International Logistics GmbH prüfen die Eingangsrechnungen. Nach Prüfung geben sie die Rechnungen zur Zahlung und Buchung frei.

Im Jahr 2010 ordnet das Finanzamt eine Umsatzsteuersonderprüfung an. Der Betriebsprüfer moniert, dass die Truckstopp GmbH die Transportstrecken in der Schweiz mit Umsatzsteuer abgerechnet hat. Diese Teilleistungen für den Schweizer Teil hätten ohne Umsatzsteuer abgerechnet werden müssen, weil der Ort dieser Teilleistung in der Schweiz lag. Diese Teilleistungen waren also nicht steuerbar. Insoweit habe die Truckstopp GmbH Umsatzsteuer in Höhe von € 9.500 zu Unrecht in Rechnung gestellt. Die International Logistics GmbH habe insoweit keinen Anspruch auf Vorsteuerabzug. Der Betriebsprüfer fordert Umsatzsteuer € 9.500 zzgl. Zinsen nach. Und er hat nach Auffassung der Finanzgerichte Recht.

Die einzige Chance, den Schaden zu begrenzen, besteht darin, die Truckstopp GmbH aufzufordern, berichtigte Rechnungen auszustellen. Außerdem muss die Truckstopp GmbH berichtigte Umsatzsteuervoranmeldungen bzw. -erklärungen für die Zeiträume 2007 bis 2009 abgeben und sich die zuviel gezahlte Umsatzsteuer erstatten lassen. Diese Erstattungsbeträge muss sie dann an die International Logistics GmbH überweisen. Auf den Nachzahlungszinsen von ca. € 1.000 wird die International Logistics GmbH wahrscheinlich sitzen bleiben.

Besonders ärgerlich wird die Sache für die International Logistics GmbH dann, wenn die Truckstopp GmbH zwischenzeitlich insolvent geworden ist. Der Erstattungsanspruch der Truckstopp GmbH fällt dann in die Insolvenzmasse. Die International Logistics GmbH kann ihre Forderung nur noch zur Tabelle anmelden. Wenn die Insolvenzquote gering ist – was der Regelfall ist – wird die International Logistics GmbH den Schaden von über € 10.000 wirtschaftlich alleine tragen müssen.

Wie hätte man diesen Schaden verhindern können? Die Mitarbeiter der Rechnungseingangskontrolle bzw. der Rechnungslegungsabteilung haben nicht aufgepasst oder, und das ist wahrscheinlicher, waren sich der umsatzsteuerlichen Problematik nicht bewusst. Und auch in anderen Fällen grenzüberschreitender Leistungserbringung lauern umsatzsteuerliche Probleme. Es ist unbedingt zu empfehlen, entsprechende Mitarbeiter umsatzsteuerlich schulen zu lassen. Selbst, wenn sie nicht alle Sachverhalte lösen können, müssen diese zumindest soviel Problembewusstsein haben, um im Zweifel den steuerlichen Berater der Gesellschaft fragen zu können.

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5 Kommentare

  1. Geschrieben 15. Dezember 2008 at 11:51 | Permalink

    Ein sehr schöner Fall, der wieder einmal aufzeigt, wie wichtig Umsatzsteuerkenntnisse mittlerweile geworden sind. Nach meiner Erfahrung sind die meisten Buchhalter was die Umsatzsteuer angeht sehr schwach ausgebildet. Insbesondere dann, wenn das Unternehmen die Buchführung selber erledigt und dazu Halbtagskräfte oder geringfügig Beschäftigte anstellt. Fortbildungen in diesem Bereich lohnt sich immer.

  2. Geschrieben 16. Dezember 2008 at 08:23 | Permalink

    Das Umsatzsteuergesetz war mal ein relativ durchschaubares Gesetz, das hat sich mittlerweile gewandelt. Für viele ist es auf aufgrund von EU Richtlinien zu einem Buch mit sieben Siegeln geworden. Insbesondere die zuständigen Buchhalter tun sich immer schwerer mit der Materie. Ich kann auch nur dazu raten mehr Fortbildungen in diesem Bereich zu besuchen.

  3. Benjamin
    Geschrieben 16. Dezember 2008 at 21:28 | Permalink

    Ja die Umsatzsteuer ist ein absoluter Problemfall geworden. Ohne Fortbildung ist eine korrekte Bearbeitung fast nicht mehr möglich. Doch meines Erachtens liegt das Problem nicht unbedingt, oder sagen wir mal “nicht nur” am Wissen der Buchhalter, oder an mangelnder Fortbildung, sondern darin dass es zeitlich einfach nicht mehr zu bewältigen ist. Die Finanzbuchführungskosten müssten jährlich auf Grund der “Schikanen” erheblich angehoben werden, was garantiert keiner bereit ist zu bezahlen!

  4. emma
    Geschrieben 17. Dezember 2008 at 13:38 | Permalink

    Richtig Benjamin. Wenn Du eine Buchhaltung 100%ig korrekt machst, verdienst Du kein Geld damit. Also Mut zur Lücke! Die Praxis zeigt, dass oft die am besten fahren, deren Buchhaltung am wenigsten durchschaubar ist.

  5. Peter Scheller
    Geschrieben 18. Dezember 2008 at 12:13 | Permalink

    Hallo Emma, der Rat ist zumindest in einigen Branchen gefährlich (beispielsweise Autohandel, Schiffbau, Außenhandel, Logistik). Da kommen nämlich gut ausgebildete Umsatzsteuersonderprüfer. Und die nehmen einem Buchhaltung und Steuervoranmeldungen nur so auseinander. Ich denke eher, dass Unternehmen einmal Geld für Organisation und Ausbildung ausgeben sollten.

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